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S C H L U S S:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der vorgeschlagenen Widmung
zuzustimmen und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Widmungsverfahren
für den Feld- und Wirtschaftsweg, Flst.Nr. 663, als Gemeindestraße (beschränkt öffentlicher
Weg) durchzuführen.