Beratungsunterlagen:

 

Einbringung der Haushalts- und Wirtschaftspläne 2020 -Vorstellung des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes für das Haushaltsjahr 2020

 

A.         Vorbemerkungen – Ausgangslage

 

Die Haushaltsberatungen der Stadt Markdorf wurden in der Struktur bereits im vergangenen Jahr leicht verändert. Zum 01.01.2020 erfolgt nun die Umstellung auf die Kommunale Doppik (NKHR). Das Rollenverständnis zwischen Politik (Gemeinderat) und Verwaltung soll sich dadurch grundsätzlich ändern. Der Gemeinderat soll sich noch stärker auf die strategische Planung bzw. Steuerung konzentrieren. Dabei werden zwischen dem Gemeinderat und Verwaltung die Ziele und ein Ressourcenrahmen im Haushaltsplan vereinbart.

 

Um dem politischen Gremium möglichst große Transparenz zu gewährleisten, erfolgt die Einbringung des Haushaltsplans 2020 erneut anhand von Schaubildern und im Rahmen einer umfangreichen Sitzungsvorlage. Leider ermöglicht die Umstellung im laufenden Betrieb bei gleicher Software keine Darstellung der Vergleichswerte des Vorjahres.

 

Erträge und Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit werden künftig im Ergebnishaushalt dargestellt. Alle Ein- und Auszahlungen einschließlich aller Investitionen werden im Finanzhaushalt der Stadt abgebildet. Entsprechend der Empfehlungen des kommunalen Rechenzentrums erfolgt die Darstellung des Haushaltsplans produktbezogen. Der seitherige kamerale Haushalt war entsprechend der VwV Gliederung und Gruppierung nach Einzelplänen, Abschnitten  und Unterabschnitten gegliedert.

 

Zukünftig erfolgt eine Gliederung wie folgt:

 

Teilhaushalte/Produktbereiche:

Gemäß § 4 GemHVO  ist der Gesamthaushalt  in Teilhaushalte  zu gliedern.  Die Teilhaushalte  sind produktorientiert zu bilden. Es besteht die Möglichkeit, diese nach den vorgegebenen  Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation zu bilden. Mehrere Produktbereiche  können zu einem Teilhaushalt zusammengefasst  werden.

 

Das Rechenzentrum hat einen Vorschlag zu den Teilhaushalten und Produktbereichen vorgegeben, der den Vorgaben der Anlage 30 der Verwaltungsvorschrift über den Produktrahmen für die Gliederung der Haushalte, den kommunalen Kontenrahmen und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden - VwV Produkt- und  Kontenrahmen entspricht.

 

Die Beratungen des Vermögenshaushalts und der Mittelfristigen Finanzplanung sollen erneut an einer Prioritätenliste erfolgen, die es dem Stadtrat ermöglicht, einen sehr einfachen Überblick über die Investitionen zu erhalten und kommunalpolitische Schwerpunkte zu setzen.

 

 

B.         Allgemeine wirtschaftliche Lage

 

Die gesamtwirtschaftliche Wirtschaftsleistung hat sich im zweiten Quartal geringfügig abgeschwächt. Das globale wirtschaftliche Umfeld mit Handelskonflikten, Brexit und geopolitischen Krisen dämpft den Welthandel und die Weltkonjunktur. Dies trifft die deutsche Industrie. Die Binnenkonjunktur zeigt sich aber robust. Am Arbeitsmarkt wird die schwächere Konjunktur sichtbarer. Der Beschäftigungsaufbau erfolgt in kleineren Schritten, die Arbeitslosigkeit stagniert aber auf niedrigem Niveau. Die exportorientierte deutsche Wirtschaft agiert weiterhin in einem schwierigen außenwirtschaftlichen Umfeld. Ihr Bruttoinlandsprodukt (BIP) schwächte sich im zweiten Quartal preisbereinigt leicht um 0,1% ab. Unter der stotternden globalen Wirtschaft leidet weiterhin vor allem das Verarbeitende Gewerbe. Während die mehr binnenwirtschaftlich ausgerichteten Dienstleistungsbereiche ihre Wertschöpfung weiter ausweiteten, zeigten sich bei industrienahen Dienstleistungen erste Bremsspuren. Der saisonbereinigte Zuwachs der Erwerbstätigkeit lag nur bei 8.000 Personen, einen geringeren Zuwachs gab es zuletzt vor drei Jahren. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies in Ursprungszahlen aber immer noch einen Anstieg um 410.000 Personen. Die Konjunkturabkühlung zeigt sich vor allem im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, wo der Personalbestand von April auf Mai um 12.000 Mitarbeiter zurückging. Die Arbeitslosigkeit stagnierte im Juli saisonbereinigt nahezu (+1.000 Personen) auf niedrigem Niveau, in Ursprungszahlen nahm sie mit Beginn der Sommerferien um 59.000 Personen auf knapp 2,3 Millionen zu. Bei der Unterbeschäftigung zeigte sich per Saldo ebenfalls kaum Bewegung.  

 

C.         Ergebnishaushalt der Stadt Markdorf

Der vorliegende Entwurf des Ergebnishaushaltes schließt mit Erträgen und Aufwendungen von 37.200.000,00 €. Die Orientierungsdaten des Landes wurden am 17.10.2019 veröffentlicht. Diese Daten liefern Anhaltspunkte für die individuelle Haushaltsplanung der jeweiligen Kommunen. Die Daten wurden im Rahmen der Herbststeuerschätzung nochmals leicht angepasst.

Bei der Berechnung der einzelnen Ansätze für den Ergebnishaushalt wurde – unter voller Berücksichtigung der Ergebnisse des Zensus - von einer fortgeschriebenen Einwohnerzahl von 14.168 Einwohnern zum 30.06.2019 (30.06.2018: 14.020 EW) ausgegangen.

Der Grundkopfbetrag für die Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleich erhöht sich von 1.400,00 €/Einwohner auf 1.450,00 €/Einwohner. Bei der Investitionspauschale ist mit einem Kopfbetrag von 84,00 €/Einwohner zu rechnen.

Im Bereich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird mit einem Wert von 7,000 Mrd. € für die Kommunen gerechnet. Der Hebesatz der Gewerbesteuerumlage soll bei 35 % liegen.

Bei der Kreisumlage ist ein Wert von 32 v.H. eingeplant. Sofern diese Erhöhung nicht umgesetzt wird, verbessert sich die Finanzsituation der Stadt Markdorf um rd. 218.000,00 € je Kreisumlagepunkt.

Der Kreis erhält selbst bei Beibehaltung des Hebesatzes unter Berücksichtigung der Steuerkraftsummen der Gemeinden ein überdurchschnittliches Aufkommen an Kreisumlage (105,6 Mio. €). Bei Erhöhung des Hebesatzes ergibt sich eine weitere Steigerung (4,1 Mio. €).

Im Bereich der Kostenstelle 611000 – Steuern und Allgemeine Zuweisungen – kann die Stadt geringere Beträge von rd. 160 T€ verzeichnen. Dies hängt mit dem deutlich reduzierten Ansatz bei der Gewerbesteuer (11 Mio. €) zusammen. Hierbei ist anzumerken, dass auch dieser Ansatz noch von einer gleichbleibenden positiven Entwicklung ausgeht und insofern mit Risiken verbunden ist. Dem Steuerergebnis gegenüber stehen allerdings Verbesserungen im Finanzausgleich. Bei den Ausgaben bedeutet dies geringere Aufwendungen von um rd. 2,1 Mio. € gegenüber 2019.

Im Bereich des Bestattungswesens soll der Kostendeckungsgrad angepasst werden. Die hierfür nötige Gebührenanpassung wurde im Rahmen der Haushaltsplanung bereits mit eingearbeitet. Die letzte Gebührenanpassung in diesem Bereich erfolgte zum 01.01.2010.

Im Bereich der Kindergartengebühren erfolgte im Jahr 2010 die Umstellung auf das vom Gemeindetag empfohlene landeseinheitliche (württembergische) Modell. Gleichzeitig wurden die Elternbeiträge an die gestiegenen Kosten angepasst. Durch die Umstellung der Gebühren werden aber keine Mehreinnahmen erzielt, sondern es findet lediglich eine Umschichtung der Gebühren statt, bei der Familien mit mehr Kindern in der Familie entlastet werden. Zum 01.09.2017 und 01.09.2018 erfolgte – in Anlehnung an die von den Spitzenverbänden empfohlenen Richtsätze – eine Erhöhung der Gebühren. Die Richtsätze der Spitzenverbände wurden im Sommer 2019 fortgeschrieben und sehen eine Anpassung der Kindergartengebühren zum 01.09.2019 vor. Die Verwaltung schlägt vor, die Anpassung zum 01.01.2020 vorzunehmen. Die Fortschreibungsempfehlung betrifft aktuell nur ein Jahr, da im Jahr 2020 Tarifverhandlungen anstehen.

Die Stadt schießt im Bereich des Kindergartens und der Kleinkindbetreuung einen Betrag von etwas mehr als 3,92 Mio. € pro Jahr zu. Dies sind das 2,5 fache des Abmangels aus dem Jahr 2010. Durch die Inbetriebnahme des Kindergartens in Markdorf Süd, die Sanierung des Kindergartens St. Elisabeth werden diese Beträge erheblich beeinflusst. Ein weiteres Ansteigen des Defizits sollte an dieser Stelle vermieden werden.

Die pauschale Zuweisung für die Gemeindeverbindungsstraßen beträgt 2020 voraussichtlich pro Kilometer 2.500,00 € (Vorjahr: 2.500,00 €). Bei 26,1 km in der Straßenbaulast der Stadt Markdorf befindlichen Gemeindeverbindungsstraßen erhält die Stadt somit 65.250,00 €.

Bei den pauschalen Zuweisungen nach § 27 FAG werden bei einem Entschädigungssatz pro Hektar Gemarkungsfläche (4.091ha) mit 8,40 € (Vorjahr: 8,40 €) 34.364,00 € erwartet.

Im Bereich der Wasser- und Abwassergebühren kalkuliert die Stadt mit kostendeckenden Gebührensätzen. Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg war die Stadt verpflichtet, rückwirkend für das Jahr 2010 eine getrennte Abwassergebühr (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) einzuführen. Mit der Niederschlagswassergebühr wird keine neue oder zusätzliche Gebühr erhoben, die bisherige Gebühr wird lediglich verursachungsgerecht aufgeteilt. Sowohl Wasserversorgung als auch Abwasserbeseitigung werden im Rahmen von Eigenbetrieben geführt. Die Gebührensätze wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 26.09.2019 beschlossen:

Wasser                       1,80 €/m³

Abwasser                             2,15 €/m³

Niederschlagswasser      0,50 €/m²

Die Konzessionsabgaben für die Elektrizitätsversorgung und die Gasversorgung sind für das Jahr 2020 stabil veranschlagt. Insgesamt können für die Elektrizitätsversorgung 400.000,00 € und für die Gasversorgung 39.000,00 € eingeplant werden. Die Gewinnanteile für die Beteiligung an der Stromnetzgesellschaft „Seeallianz“ werden beim Eigenbetrieb Wasserwerk mit rd. 56.000,00 € bilanziert.

Der Basiswert beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer soll laut Haushaltserlass 7,000 Mrd. € betragen. Diese Summe wird 2020 aufgrund von neuen, für die Jahre 2018 bis 2020 gültigen Schlüsselzahlen auf die Gemeinden verteilt. Aufgrund der verbesserten Struktur bei der Stadt Markdorf in den letzten Jahren errechnete sich eine höhere Schlüsselzahl. Aufgrund der gleichbleibenden Steuerentwicklung kann für 2020 nochmals mit einem stabilen Wert (+25 T€) geplant werden.

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer – ebenfalls verteilt aufgrund einer neuen Schlüsselzahl (0,0014752) – wird sich auf 1.526.832,00 € (Vorjahr 1.696.480,00 €) verändern.

Eine Änderung der Realsteuerhebesätze ist nicht geplant.

Die Grundsteuer A wurde mit 74.000,00 € (Vorjahr: 74.000,00 €) und die Grundsteuer B 2.180.000,00 € (Vorjahr: 2.150.000,00 €) veranschlagt.

Im Bereich der Gewerbesteuer kann aufgrund der zuletzt vereinnahmten Beträge mit einem Aufkommen von 11,0 Mio. € (Vorjahr: 13,0 Mio. €) gerechnet werden. Dieser Ansatz geht von einer gleichbleibend guten wirtschaftlichen Lage und Erfolg der Markdorfer Betriebe aus. Bei einer defensiven Veranschlagung der Gewerbesteuer wäre ein Haushaltsausgleich nach neuem Recht nicht möglich. Dies zeigt die Abhängigkeit der Stadt von dieser Einnahmeart und verpflichtet im Gegenzug auf der Ausgabeseite auf die rückläufigen Werte zu reagieren.

Bei der kommunalen Investitionspauschale kann derzeit von einem Betrag des pro Kopf gewichteten Einwohner von 84,00 € (Vorjahr 90,00 €) ausgegangen werden. Dies bedeutet Einnahmen von 1.249.584,00 €.

Aufgrund des Steuerergebnisses 2018 liegt die Steuerkraft der Stadt seit Jahren erstmals wieder unter dem Landesdurchschnitt. Dies bedeutet, dass im Jahr 2020 auch Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft von 1.875.616,00 € gewährt werden.

Die für den kommunalen Sportstättenbau zur Verfügung stehenden Mittel werden seit dem Jahr 2006 in vollem Umfang nur noch als einzelfallbezogene Projektförderung gewährt. Für die Sportstättenpauschale stehen deshalb keine Mittel mehr zur Verfügung. Für einzelne Investitionsmaßnahmen im Bereich der Schulsporthallen und der Sportplätze sind im Rahmen der Finanzplanung Mittel aus der Projektförderung zu beantragen.

Zum Ausgleich der durch die Systemumstellung bei der Kindergeldzahlung entstehenden Mindereinnahmen werden den Gemeinden über den Familienleistungsausgleich voraussichtlich 530,9 Mio. € (Vorjahr: 490 Mio. €) zufließen. Der Betrag wird nach den Schlüsselzahlen zur Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer verteilt. Die Stadt erhält hier Einnahmen von 791.690,00 €.

Der Umlagesatz bei der Gewerbesteuerumlage soll auf 35 v. H. gesenkt werden.  Diese positive Grundvoraussetzung des aktuellen Haushaltsplanjahres schlägt im Rahmen der Finanzplanung jedoch auf die Steuerkraft der Stadt durch. Bei einem Gewerbesteueraufkommen 2020 von 11,0 Mio. € beträgt die Umlage 1.100.000,00 € (Vorjahr: 2.525.800,00 €).

Aufgrund der Steuerkraft der Stadt Markdorf beträgt der Finanzausgleichsumlagesatz 23,78 %. Dadurch ergibt sich eine Finanzausgleichsumlage in Höhe von 5.192.465,00 € (- 501.309,00 €).

Nachdem der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst komplett neu gefasst wurde, wurden alle Mitarbeiter/innen Ende 2007 in den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst übergeleitet. Dies hatte zunächst faktisch keine Mehrausgaben zur Folge. Die Laufzeit der aktuellen Tarifeinigung ist bis 31.08.2020 vereinbart. Im Rahmen der Tarifeinigung ergab sich ab 01.03.2018 eine Steigerung von durchschnittlich 3,19 %. Zum 01.04.2019 und 01.03.2020 erfolgen weitere Erhöhungen mit durchschnittlich 3,09 % bzw. 1,06 %. Die tarifliche Leistungszulage mit 2,0 % ist ebenfalls eingeplant. Die Mehraufwendungen im Sozial- und Erziehungsdienst sind entsprechend dem Stellenplan vorgesehen. Stufensteigerungen und Anpassungen des Beschäftigungsumfangs 2020 wurden in die Personalkostenhochrechnung mit eingearbeitet. Im Verhältnis zur Mittelanmeldung mussten erhebliche Kürzungen im Personalhaushalt vorgenommen werden. Diese werden nur erreichbar sein, wenn konsequent auf die Ausweitung von Personal verzichtet werden kann.

Bei der Krankenversicherung wurde der Beitragssatz von 15,6 %, bei der Rentenversicherung ein Beitragssatz von 18,6 % zugrunde gelegt. Der Beitragssatz für die Zusatzversorgungskasse liegt bei 5,75 %, die Sätze für die Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung belaufen sich auf 2,50 % bzw. auf 3,0 %. Die Versorgungsumlage an den kommunalen Versorgungsverband beträgt 37 %. Die Beihilfen für Versorgungsempfänger werden ab 2005 über eine besondere Umlage finanziert. Sie beträgt 2020 3.874,00 € für gesetzlich Versicherte und 9.375,00 € für privat Versicherte. Durch die Erhöhung des Anteils der Versorgungsempfänger im Verhältnis zu den Aktivbeamten muss die Stadt Markdorf einen erhöhten Betrag für die Versorgungsumlage aufwenden.

Zum 30.06.2019 befinden sich voraussichtlich 9 Mitarbeiterinnen in Elternzeit. Es bestehen 55 befristete Beschäftigungsverhältnisse.

Insgesamt steigen die Personalkosten von 10.169.320,00 € auf 10.600.00,00 € (+ 4,24 %). Durch Kostenersätze vermindern sich die Personalkosten.

Für die Unterhaltung von Gebäuden, Grundstücken und Straßen wurde unter Sachkonto 421* ein Betrag von 1.836.200,00 € eingeplant.

Der Ausgabenbedarf im Bereich der Gebäudeunterhaltung der letzten Jahre verdeutlicht, dass die Erhaltung der Gebäudesubstanz der stadteigenen Gebäude mit einem großen finanziellen Aufwand verbunden ist.

Bei den Bewirtschaftungskosten – Sachkonto 424* – wird mit einem Ausgabevolumen von 1.237.700,00 € gerechnet.

Für das Jahr 2020 wird derzeit mit Abschreibungen in Höhe von 3.082.920,00 € geplant. Hier werden sich allerdings noch Verschiebungen ergeben, da die Vermögensbewertung  noch nicht abgeschlossen ist.  Als Auflösung für Investitionszuwendungen und -beiträge können derzeit 923.340,00 € angesetzt werden. Auch hier sind die abschließenden Werte   abzuwarten.

Somit ergibt sich nach derzeitigem Stand eine "Netto-Abschreibung" von 2.159.580,00 €. Dieser Betrag stellt die neue und zusätzliche Anforderung des NKHR für die Kommunen dar.

Ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes 2020 konnte planerisch erreicht werden. Die tatsächlichen Ergebnisse werden naturgemäß sehr stark von der Entwicklung der Gewerbesteuer beeinflusst.

Insgesamt ist festzuhalten, dass der Ergebnishaushalt nach neuem Recht „auf Kante“ genäht ist. Einsparungen im laufenden Betrieb sind zwingende Voraussetzung für eine weiterhin rechtskonforme Haushaltswirtschaft der Stadt.

D.        Finanzhaushalt der Stadt Markdorf

Die Allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2018 einen Stand von 31.591.535,40 € auf. Zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes 2019 ist eine Entnahme mit 6.950.000,00 € vorgesehen. Dieser Betrag wird vor allem deshalb nicht vollständig benötigt, weil die Umsetzung der Baumaßnahmen deutlich hinter der Planung liegt. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Stadt derzeit noch die Fehlbeträge der Eigenbetriebe (rd. 5 Mio. €) und der Emil- und Maria-Lanz-Stiftung (rd. 0,2 Mio. €) abdeckt. Ab 01.01.2020 werden der Stand und der Verbrauch der liquiden Mittel in der Planung dargestellt. Unter Berücksichtigung des planmäßigen (Mindest-)Bestandes an liquiden Mitteln (rd. 836 T€) wäre 2020 ein Einsatz von diesen mit rd. 25.500.000,00 € möglich. Nach derzeitigem Stand ist ein Betrag i.H.v. rd. 15,8 Mio. € zur Abdeckung des laufenden Zahlungsflusses 2020 erforderlich.

Der voraussichtliche Schuldenstand der Stadt liegt zum 31.12.2019 bei 3.795.469,00 €. Nach derzeitigem Stand der Haushaltsplanung ist eine planerische Kreditaufnahme im Jahr 2020 nicht erforderlich, so dass sich die Verschuldung der Stadt auf 3.584.230,00 € reduziert.

Der Finanzhaushalt und die Finanzplanung bzw. deren Finanzierung stehen ganz im Zeichen der anstehenden Großprojekte. Hier sind im Wesentlichen zu nennen:

·         Bau eines 6-gruppigen Kindergartens in Markdorf-Süd mit einem Volumen von 6,50 Mio. €, davon entfallen 5,5 Mio. € auf 2020.

·         Sanierung Sportflächen (Kunstrasen und Trendsportanlage) mit 1,7 Mio. €.

·         Sanierung Rathaus mit rd. 5,2 Mio. €

·         Beteiligung am Umbau- und der Neugestaltung des BZM mit 7,30 Mio. €

·         Abschluss der Tiefbaumaßnahmen in der Eisenbahnstraße, der Kreuzgasse und in Möggenweiler

Mittelfristige Finanzplanung

Nach § 85 GemO und § 9 GemHVO sind die Gemeinden verpflichtet, die Finanzpolitik in den Grundzügen in einem mehrjährigen Finanzplan und einem Investitionsprogramm über das Haushaltsjahr hinaus festzulegen. Der Finanzplan ist eine zukunftsorientierte, vollständige Zusammenstellung aller voraussichtlichen Aufwendungen und der zur De­ckung dieser Ausgaben vorgesehenen Erträge. Er soll den Haushaltsausgleich und damit die kommunale Aufgabenerfüllung mittelfristig sichern. Der Planungszeitraum umfasst 5 Jahre (laufendes Jahr, Planjahr, folgende drei Haushaltsjahre). Als Grundlage für die Finanzplanung ist jährlich ein Investitionsprogramm aufzustellen, das einen Überblick darüber gibt, welche Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nahmen innerhalb des Planungszeitraumes notwendig werden und welche Aufwen­dungen in den einzelnen Jahresabschnitten anfallen.

 

Im Bereich des Ergebnishaushalts wurde von leicht steigenden Gebühreneinnahmen ausgegangen. Bei der Gewerbesteuer wurde von einem gleichbleibenden Wert (10 Mio. €) ausge­gangen. Entsprechend der aktuell vorliegenden Mitteilungen des Finanzministeriums kann auf­grund der wirtschaftlichen Lage in den kommenden Jahren lediglich mit einem leicht steigenden Einkommensteueranteil gerechnet werden. Ob diese Entwicklung tatsächlich eintritt, bleibt abzuwarten. Auf der Ausgabenseite stehen im Finanzplanungszeitraum Erhöhungen bei den Perso­nalkosten gegenüber. Der Verwaltungs- und Betriebsaufwand wird sich aufgrund der Steigerungen bei den Energie- und Sachkosten erhöhen. Die FAG- und Kreisumlagen schwanken entsprechend  der Steuerergebnisse. ln den Jahren 2021, 2022 und 2023 gelingt der Ausgleich des Ergebnishaushalts leider nicht. Ab 2021 schlagen unter anderem erhöhte Abschreibungswerte und erwartete Personalkostensteigerungen sowie ab 2022 die Absenkung der Gewerbesteuerumlage ab 2020 auf 35% und die daraus resultierenden geringeren Schlüsselzuweisungen bzw. höheren Umlagen zu Buche. Sofern diese Entwicklungen tatsächlich eintreffen ergibt sich im Finanzplanungszeitraum ein Verlust von rd. 4,7 Mio. €, der in den Folgejahren auszugleichen wäre.

 

Die Auszahlungen für Investitionstätigkeiten stellen sich folgendermaßen dar:

 

2020                                                                21.239.000,00 €

2021                                                                12.730.200,00 €

2022                                                                17.871.400,00 €

2023                                                                15.962.100,00 €

 

Damit liegt die Stadt erheblich über dem bisherigen durchschnittlichen Engagement (ca. 4,8 Mio. €). Diese Werte können nur mit einer kräftigen Erhöhung (14,63 Mio. €) des Schuldenstandes finanziert werden, da die angesammelte Liquidität aus Vorjahren lediglich für die Auszahlungen der Jahre 2020 und 2021 ausreicht. Weitere Maßnahmen sind nur unter Verzicht oder zeitlicher Zurückstellung anderer eingeplanter Investitionen realisierbar.

Im gesamten Finanzplanungszeitraum stehen nach dem Entwurf des Haushaltsplanes Investitionen i.H.v. 67,8 Mio. € an. Insofern sollte der Schwerpunkt der kommenden Haushalte weniger auf Neubeginn von Maßnahmen, sondern vielmehr in der Fortführung und dem Abschluss bereits begonnener Maßnahmen und Projekte liegen. In einer konjunkturellen Hochphase tut antizyklisches Verhalten der öffentlichen Hand sicherlich gut. Eine preisdämpfende und –regulierende Wirkung daraus wäre für alle Seiten erstrebenswert.

Der erste doppische Haushalt der Stadt stellt eine Umkehr in der Betrachtung dar. Er soll eine zukunftsorientierte, strategische Grundlage für das politische Denken und Handeln sein. Die finanziellen Möglichkeiten der Stadt sind endlich, richtet man den Blick auf die Vielzahl an Aufgaben und Projekten wie sie in der Priorisierung vom Gemeinderat beschlossen werden. Mit dem neuen doppischen Haushalt geht es nunmehr noch stärker um die Frage, wie die Mittel effektiv, effizient und wirkungsorientiert eingesetzt werden. Abschließend bleibt festzuhalten, dass der Haushaltsplan 2020 eine umfassende kommunale Aufgabenerfüllung gewährleistet. Insbesondere ist im Bereich von Schule und Betreuung ein sehr hoher Standard erreicht, der sehr viele Finanzmittel der Stadt bindet.  Auch im Bereich der Investitionen können vielfältige und nachhaltige Projekte zum Wohle der Stadt und ihrer Einwohner angestoßen und umgesetzt werden. Die Finanzausstattung der Stadt Markdorf ist entscheidend von fremdbestimmten Einflüssen abhängig. Damit verbunden sind Haushaltsrisiken aus der wirtschaftlichen Entwicklung im Hinblick auf Gewerbesteuereinnahmen, staatliche Zuweisungen, künftige Tarifabschlüsse und zusätzliche Leistungsgesetzen von Bund und Land. Die Zielsetzung des NKHR sollte zu einer Haushaltskonsolidierung führen, die diese Abhängigkeiten deutlich reduziert und die Stadt auch in wirtschaftlich schwächeren Jahren handlungsfähig bleibt.

 

E.  Sonstige Hinweise

Wir bitten Sie, die beigefügten Unterlagen auch für die nächsten Gemeinderatssitzungen bereitszuhalten. Hilfreich wäre es, wenn Anträge zum Haushaltsplan spätestens in der Beratung im Dezember vorgebracht werden könnten. Damit wäre eine Fertigstellung der Planunterlagen über die Weihnachtspause und abschließende Beschlussfassungen der Haushalts- und Wirtschaftspläne in der Januarsitzung möglich. Die Verwaltung schlägt zur Schonung der Umwelt vor, sowohl die Beratungsunterlagen als auch den endgültigen Haushaltsplan an die Gemeinderäte nur elektronisch zu versenden. Auch hier wäre die Verwaltung dankbar, wenn rechtzeitige Mitteilung erfolgt, sofern einzelne Gemeinderäte auch die Zustellung einer Papierversion wünschen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1.    Hiervon nimmt der Stadtrat Kenntnis.

2.    Um Beratung wird im Rahmen der kommenden Sitzungen gebeten.

 

Anlage:

 

Ausf.VorberichtHPLStadt2020
Gesamtergebnis2020
Haushaltsplanversion Investitionsprogramm 2020-2023
Prioriäten2019-2023
WirtschaftsplanAbwasser2020EinbringungGemeinderat
WirtschaftsplanWasserwerk2020EinbringungGemeinderat
Z-EML-StiftungHaushaltsplanEinbringungGemeinderat

 

Diskussion:

 

Herr Lissner stellt nun an Hand der Beratungsunterlagen den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2020 vor. 2020 werde es die Umstellung auf die Doppik im neuen kommunalen Haushaltsrecht(NHKR) geben. Das Rollenverhältnis zwischen der Politik (Gemeinderat) und der Verwaltung werde sich dadurch grundsätzlich ändern. Der Gemeinderat solle nun noch mehr strategisch in die Planung bzw. Steuerung mit integriert werden. Her Lissner erklärt, die Umstellung sei ein sehr großer Aufwand für die Verwaltung, eine Mammutaufgabe, für die er sich vor allem bei seinem Team, der Finanzverwaltung bedanken möchte. Er zeigt nun verschiedenste Grafiken und erklärt, nun werde der Haushalt über das Ergebnis gesteuert .Es gebe keinen Verwaltungs-und Vermögenshaushalt mehr, Erträge und Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit werden künftig im Ergebnishaushalt dargestellt. Alle Ein- und Auszahlung einschließlich der Investitionen werden im Finanzhaushalt der Stadt abgebildet. Entsprechend der Empfehlung des kommunalen Rechenzentrums erfolgt die Darstellung nun im Haushaltsplan Produkt bezogen. Es erfolgt eine Gliederung und Gruppierung nach Einzelplänen, Abschnitten und Unterabschnitten. In Markdorf gebe es hierbei 7 Teilhaushalte, gegliedert in 2-stellige Produktbereiche und 4-stellige Produktgruppen. Die Beratung des Vermögenshaushaltes und der mittelfristigen Finanzplanung sollen erneut an Hand einer Prioritätenliste erfolgen, die es dem Stadtrat dann ermögliche, einen einfachen Überblick über die Investitionen zu erhalten und kommunalpolitische Schwerpunkte zu setzen. Die allgemeine wirtschaftliche Lage habe sich im 2. Quartal etwas abgeschwächt. Der vorliegende Entwurf des Ergebnishaushaltes schließt mit Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 37.200.000 €. Bei der Berechnung der einzelnen Ansätze für den Ergebnishaushalt wurde von einer Einwohnerzahl von 14.168 Einwohnern zum 30.6.2019 ausgegangen. Der Grundkopfbetrag für die Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleich erhöhe sich somit von 1400€ / Einwohner auf 1450 €/Einwohner. Bei der Investitionspauschale sei so mit einem Kopfbetrag von 84 €/ Einwohner zu rechnen. Bei der Kreisumlage sei ein Wert von 32 v.H. eingeplant, werde dieser nicht eingesetzt, verbessere sich die Finanzsituation der Stadt um rund 218.000 € je Kreisumlagepunkt. Im Bereich der Kostenstelle 611000, Steuern und allgemeine Zuweisungen, könne die Stadt geringe Beträge in Höhe von rund 160.000 € verzeichnen. Dies hänge mit dem deutlich reduzierten Ansatz bei der Gewerbesteuer (11 Millionen €) zusammen. Bei den Ausgaben bedeutet dies geringere Aufwendungen von rund 2,1 Millionen € gegenüber 2019. Im Bereich des Bestattungswesens solle der Kostendeckungsgrad angepasst werden, dies wurde bereits im Rahmen der Haushaltsplanung eingearbeitet. Im Bereich der Kindergartengebühren erfolgte 2010 die Umstellung auf das empfohlene landeseinheitliche württembergische Modell. Gleichzeitig wurden die Elternbeiträge an die gestiegenen Kosten angepasst. Hier finde jedoch nur eine Umschichtung der Gebühren statt, um somit Familien mit mehr Kindern zu entlasten. 2017 und 2018 erfolgte eine empfohlene Erhöhung der Gebühren, die Verwaltung empfiehlt, die Anpassung zum 1.1.2020 weiter vorzunehmen. Dies auch aus dem Grund, da 2020 Tarifverhandlungen anstünden. Herr Lissner zeigt an Hand der Präsentation den Gesamtüberblick für 2020, hier den Ergebnishaushalt mit 2,338 Millionen €, die Investitionen mit 17,889 Millionen € sowie den Finanzmittelüberschuss von 15,55 Millionen €. Hier habe es wesentliche Änderungen gegeben. 2020 habe man Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1,8 Millionen € zu erwarten. Die Gewerbesteuer lag 2019 noch bei 13 Millionen €, 2020 werde man mit 11 Millionen Euro rechnen. Hier gehe man von einer gleichbleibend guten wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg der Markdorf Betriebe aus. Der Zustand der Straßen sei gut, der Zustand der Gebäude werde jedoch realistisch mit einem niedrigen Wert berechnet. 2020 werde das letzte Drittel der Kommunen auf die Doppik umsteigen. Bei Steuern und Gebührensätzen habe man 2020 keine Erhöhungen vorgesehen, eventuell jedoch bei der Vergnügungssteuer. Die Gewerbesteuer betrage im Ergebnishaushalt siehe Grafik ca. 60 % der Einnahmen. Die Entwicklung der Grundsteuer A und B gehe stetig nach oben. Interessant sei, dass ca. 60 % der Gewerbesteuer von nur 8 Betrieben in Markdorf aufgebracht werde. Dies ergebe eine gewisse Abhängigkeit von den Großbetrieben. Die Personalkosten belaufen sich im Ergebnishaushalt auf 28,49 %, die jetzigen Tarifverträge werden 2020 auslaufen. Man habe schon pauschal Kürzungen vorgenommen, einzelne Projekte sollen gestreckt werden. 70 % der Ausgaben seien fremdbestimmt wie z.B. Personal, Kreisumlage usw. Bei den Personalkosten rechne er mit einer Steigerung von 4,24 %, vor allem im Bildungs und Betreuungsbereich. Hier habe es in 10 Jahren eine Steigerung um 52 % gegeben. Im Betreuungsbereich habe man 2019 ein Defizit von 1,8 Millionen € gehabt, 2020 belaufe sich dies auf 4,135 Millionen €. Gehe man nach den Entwicklungsvoraussetzungen und den Mehrbedarf den der Gemeindetag empfiehlt, käme in Markdorf jährlich eine U Gruppe hinzu. Man müsse aber auch berücksichtigen, dass die Qualität der Betreuung in Baden-Württemberg allgemein in ganz Deutschland am besten sei. Für die Unterhaltung von Gebäuden, Grundstücken und Straßen wurden unter dem Sachkonto 421 Betrag von 1.836.200 € eingeplant. Die Unterhaltung der Gebäude sei mit sehr großem finanziellem Aufwand verbunden. Für das Jahr 2020 mit Abschreibung in Höhe von 3.082.920 € geplant, hier werde es jedoch noch Verschiebungen geben, da die endgültige Vermögensbewertung der Gebäude noch nicht abgeschlossen sei. Er geht auf die Kreisumlage und deren Entwicklung ein und erklärt, die Schuldenentwicklung der Stadt Markdorf habe sich seit 2010 deutlich reduziert, sie betrage zum Ende 2020 3,6 Millionen €. Insgesamt sei der Ergebnis Haushalt nach neuem Recht auf Kante genäht. Einsparungen im laufenden Betrieb seien zwingende Voraussetzung für eine weiterhin rechtskonforme Haushaltswirtschaft. Der Finanzhaushalt weist zum 30. 12. 2018 einen Stand von 31.591.535 € auf, zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes 2019 ist eine Entnahme von 6.059.000 € vorgesehen. Dieser Betrag werde nicht vollständig benötigt, da noch nicht alle Baumaßnahmen umgesetzt seien. Des Weiteren müsse man noch die Fehlbeträge der Eigenbetriebe (5 Millionen €) und der Emil und Maria Lanz Stiftung (0,2 Millionen) abdecken. Der voraussichtliche Schuldenstand der Stadt liege zum 30. 12. 2019 bei 3.795.000 €. Somit sei nach derzeitigem Stand eine planerische Kreditaufnahme für 2020 nicht erforderlich. Für die Finanzplanung und deren Finanzierung stehen folgende Großprojekte an. Bau des 6 gruppigen Kindergartens in Markdorf Süd für 6,5 Millionen €, Sanierung der Sportflächen am Sportgelände Gehrenberg mit 1,7 Millionen €, Sanierung des Rathauses mit ca. 5,2 Millionen €, Um- und Neugestaltung des BZM mit 7,3 Millionen € sowie die Abschlussarbeiten in der Eisenbahnstraße, Kreuzgasse und in Möggenweiler. Hierbei sei jedoch vieles noch nicht berücksichtigt. 2020 gelinge der Haushaltsausgleich, 2021/22 werde es jedoch voraussichtlich keinen ausgeglichenen Haushalt mehr geben, auch dadurch bedingt, dass immer mehr Aufgaben von Land und Bund auf die Gemeinden übertragen werden. Aus diesem Grunde müsse man die fortlaufenden Aufgaben ständig überprüfen und auch alle Zuwendungsmöglichkeiten. Ziel wäre es auf jeden Fall, einen ausgeglichenen Ergebnis-Haushalt zu erreichen. Er bittet darum, die Vorschläge der Fraktionen noch vor der Weihnachtspause an die Verwaltung zu geben, damit diese zur ersten Januar Sitzung besprochen werden können. Bürgermeister Riedmann bittet darum die Anträge in der letzten Sitzung vor Weihnachten abzugeben. In der kommenden Sitzung werde es die intensiven Beratungen mit den Stellungnahmen geben. Hier sei die Frage des Ausgleichs wichtig, Gemeinden die bereits auf Doppik umgestellt sind haben es im Moment leicht, ab 2021 müssen jedoch alle Gemeinden den Ausgleich nachweisen. Die ersten Haushalte nach neuem Recht werden deshalb sehr vorsichtig angegangen. Bei uns sei es wichtig, die Einnahmesituation zu prüfen und die laufenden Kosten zu durchleuchten. Ziel sei ein ausgeglichener Haushalt. Herr Haas meldet sich zu Wort und bedankt sich, er sehe die viele Arbeit, die in dieser Umstellung stecke. Er möchte wissen, warum man bisher lediglich Investitionen von 5 Millionen € hatte, nun 16 Millionen. Warum gebe es hier solch einen Investitionstau? Er sehe 2020 maximal eine rote Null, dann müsse man auch die Abschreibungen erwirtschaften. Er sehe, dass die Neuverschuldung somit deutlich höher werde als notwendig und schlägt deshalb eine Prioritätenliste vor. Hier müsse der Gemeinderat klare Entscheidungen treffen, was auf dieser Liste wo stehe. Im Bodenseekreis sei man im Moment auf Platz 6 der Pro-Kopf-Verschuldung, wenn es nach den Ausführungen von Herrn Lissner gehe, lande man 2022 auf Platz 2 direkt hinter Friedrichshafen. Er betont, für ihn sei das Thema Kosteneinsparungen nicht genug angesprochen worden. Herr Riedmann erklärt, das Haushaltsrecht sei das Königsrecht des Gemeinderats, aus diesem Grunde werde in den nächsten Sitzungen über diesen beraten. Es sei sicherlich nicht das Ziel, 2023 einen hohen Schuldenstand aufzubauen, deshalb solle in den nächsten Sitzungen darüber diskutiert werden. Nächste Woche werde man deshalb in die Beratungen einsteigen.