Beratungsunterlagen:

 

Beratungsunterlage

Neufestsetzung der Benutzungsgebühren für Kinderbetreuung (Änderung der Gebührensatzung) entsprechend der Empfehlungen der Spitzenverbände und Neufestsetzung der Benutzungsentgelte für Grundschülerbetreuung (Änderung der Entgeltordnung – Essensentgelt) - Beratung u. Beschlussfassung

 

 

Für den Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Gebühren nach der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen in der Fassung vom 21.07.2015 erhoben. Die Gebühren wurden zuletzt mit Wirkung zum 01.09.2018 angepasst.

 

Die Vertreter der Kirchen und kommunalen Landesverbände haben für das Kindergartenjahr 2019/2020 eine gemeinsame Empfehlung für neue Gebührensätze der Elternbeiträge in Regelgruppen und VÖ-Betreuung herausgegeben. Seit dem Jahr 2009 erfolgt nach Einigung der Spitzenverbände in Baden-Württemberg eine Erhebung der Kindergartengebühren nach einheitlichen Grundsätzen. Den Empfehlungen liegt eine Regelbetreuungszeit von 30 Stunden/Woche zugrunde (Anlage 1).

 

Ausgangslage Kinderbetreuungsbereich

 

In Markdorf wird die Kinderbetreuung derzeit in sieben, künftig in acht städtischen sowie einer katholischen Kindertagesstätte/n angeboten.

Das Betreuungsangebot umfasst in den städtischen Kindertagesstätten insgesamt 76 Tarife, die sich zusammensetzen aus 32 Kindergartentarifen für die Ü3-Betreuung, 36 Kleinkindtarifen für die U3-Betreuung sowie 8 Tarifen für die Ferienbetreuung. Hinzu kommen 4 Tarife für das Essensentgelt, die, je nach gebuchter Betreuungsform, zusätzlich mitgebucht werden müssen.

 

Die Vielzahl der Tarife begründet sich im Wesentlichen auf dem - in der näheren Umgebung einzigartigen – Gebührenmodell. Die Struktur koppelt zusätzlich zum „Württembergischen Modell“, wonach Familien mit zunehmender Anzahl der Kinder begünstigt werden, bei den betreuungs- und kostenintensiven Angeboten die Einkommensverhältnisse der Familien an die Gebührenhöhe. Dies hat zur Folge, dass mit jedem neu eingeführten Grundtarif, 12 neue Beitragstarife entstehen - mit entsprechendem administrativen Aufwand im Hintergrund sowie zur Pflege in der EDV.

 

Zum Stichtag 01.03.2019 waren in den städtischen Kindertageseinrichtungen 426 Kindergartenkinder, sowie 60 Kinder in der Kleinkindbetreuung angemeldet.

 

 

Aufwendungen und Erträge

 

Im Jahr 2018 belief sich der Aufwand in den städtischen Kindergärten auf rund 5.550.000 € (Plan 2019: 6.001.000 €). Dem gegenüber standen Erträge aus den Elternbeiträgen in Höhe von rund 857.000 € (Plan 2019: 803.000 €). Die Kosten für die Kindertageseinrichtungen waren somit zu ca. 15,44% (Plan 2019: ca. 13,36%) durch die Elternbeiträge gedeckt. Die gemeinsame Empfehlung der Kirchen und Kommunalen Landesverbände empfiehlt einen Deckungsgrad durch Elternbeiträge in Höhe von 20% und legt bei der Festsetzung der Beitragsempfehlungen auch diesen Wert als Zielmarke zu Grunde.

Für das Jahr 2018 ergibt sich daraus eine negative Abweichung von ca. 4,56 Prozentpunkten bzw. rund 253.000 EUR (Plan 2019: hochgerechnete negative Abweichung ca. 6,64 Prozentpunkte bzw. rund 398.000 EUR). Die Betrachtung erfolgt jeweils ohne die Abmangelbeteiligung des kirchlichen Kindergartens St. Nikolaus. Die Abmangelbeteiligung betrug in 2018 weitere rund 408.000 EUR (Anlage 4 B). Von 2016 bis 2019 (2019 = Planansatz) entwickelten sich die Aufwendungen durchschnittlich mit +7,6 % p.a.. Im gleichen Zeitraum entwickelten sich die Einnahmen aus Elternbeiträgen mit durchschnittlich +6,25% p.a..

Mit Aufnahme des Betriebs in der Kita Markdorf-Süd wird dieser künftig in die Ergebnisrechnung einfließen. Konkrete Zahlen zu Aufwendungen und Erträgen lassen sich noch nicht beziffern, da die genaue Ausgestaltung des Betreuungsangebots noch nicht final festgelegt ist und bis zur Anmeldung der Kinder keine Buchungszahlen der Tarife vorliegen. Gemessen an der Anzahl der geplanten Betreuungsplätze erscheint ein Vergleich mit dem Kindergarten Pestalozzi zweckmäßig.

Auf dieser Basis und der Planzahlen für 2019 darf voraussichtlich mit einem zusätzlichen Defizit von rund 800 TEUR jährlich gerechnet werden. Zudem sind die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes im Sozial- und Erziehungsdienst in die Betrachtung einzubeziehen. Die Tarifparteien haben sich auf folgende Werte geeinigt:

-              ab 01.03.2018: 3,19%

-              ab 01.04.2019: 3,09%

-              ab 01.03.2020: 1,06%

In 2020 stehen sowohl Tarifverhandlungen allgemeiner Art und speziell im SuE-Dienst an.

 

 

Entgeltvergleich Kinderbetreuung

 

Die Tarifstrukturen und die angebotenen Betreuungsumfänge sind in den umliegenden Gemeinden wenig homogen. Darüber hinaus setzen die Gemeinden unterschiedliche politische Schwerpunkte in der Gestaltung der Angebote. Vergleiche sind daher oft nur näherungsweise und punktuell möglich.

 

Tendenziell kann festgehalten werden, dass in Markdorf die aktuellen Gebührensätze der betreuungs- und kostenintensiven Angebote vergleichsweise günstig angeboten werden, vereinzelt auch höher als im Vergleich.

Insbesondere in der Kleinkindbetreuung sind die Gebühren vergleichsweise niedrig. Hier kommt in besonderem Maße auch die Staffelung nach Einkommensgruppen zum Tragen, sodass die Gebührensätze der U3-Betreuungsangebote selbst in der höchsten Einkommensstufe unterhalb der Empfehlung liegen.

 

 

Entgelte

 

Die Erhöhung der Gebührensätze des Betreuungsangebots „Regelgruppe“ nach dem sogenannten württembergischen Erhebungs-System in Markdorf entspricht der Empfehlung der Kirchen und der kommunalen Landesverbände für das Kindergartenjahr 2019/2020 in Höhe von 3,00%. Wie bisher schon, orientiert sich die Empfehlung dabei an einem Kostendeckungsgrad durch Elternbeteiligung in Höhe von 20%. Die Empfehlung wurde in Anlehnung an die üblichen Tarifsteigerungen zunächst nur für ein Jahr ausgesprochen um den in 2020 anstehenden Tarifverhandlungen des Betreuungspersonals nicht vorzugreifen. Eine Übersicht über die aktuellen Betreuungsangebote im Kinderbetreuungsbereich mit den derzeitigen Gebührensätzen sowie den vorgesehenen Erhöhungen zum 01.01.2020 sind in den Anlagen 2 (derzeitige Tarife) und 3 A bis 3 C (ab 01.01.2020) dargestellt. Die Anlagen 3 A und 3 B beschreiben dabei die von der Verwaltung erarbeiteten, unterschiedlichen Vorschläge zur Anpassung, auf die nachfolgend noch näher eingegangen wird. Anlage 3 C stellt den von der Verwaltung empfohlenen Vorschlag (vgl. Anlage 3 B) den bisher gültigen Tarifen gegenüber.

 

Die Gebührensätze für das Betreuungsangebot „Verlängerte Öffnungszeiten“ (VÖ) wurden ebenfalls entsprechend der Empfehlung der prozentualen Erhöhung der Regelgruppe erhöht (siehe Anlage 3 B). Beim besonderen Betreuungsangebot „Ganztagsbetreuung“ (5 Tage ganztags bzw. 3 Tage ganztags plus 2 Tage VÖ) erfolgt ebenfalls die Anpassung gemäß des Empfehlungsschreibens. Aufgrund eines an die Verwaltung herangetragenen Betreuungsbedarfs aus der Kita St. Josef, wird die Einführung des neues Tarifs „2 Tage ganztags plus 3 Tage VÖ“ im Ü3-Bereich mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 38 Stunden vorgeschlagen. Die Berechnung der Elternbeiträge für diesen Tarif basiert auf dem Tarif  „3 Tage ganztags plus 2 Tage VÖ“.

 

Die Gebührensätze für die Betreuungsformen der Kleinkindbetreuung „Kleinkindgruppe“ (5 Tage und 3 Tage)  sind – unter Umrechnung der Empfehlung auf Stundenbasis – bereits jetzt unterhalb der empfohlenen Gebührenhöhe. Daher ist hier eine stärkere Anhebung der Gebühren im Vergleich zur Regelbetreuung notwendig um dem Ziel einer Kostendeckung von 20 % durch Elternbeiträge insgesamt näher zu kommen. Ziel ist eine mittelfristige Erreichung dieses Kostendeckungsgrades.

Die hierfür notwendige Anpassung in einem einzigen Erhöhungsschritt ist aus Sicht der Verwaltung den Eltern nicht zu zumuten. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung eine über mehrere Jahre gestaffelte überproportionale Erhöhung der Beitragssätze im Kleinkindbereich vor. Die errechneten Sätze für dieses Jahr sind in Anlage 3 B ersichtlich.

 

Nachdem die aktuelle Anpassungsrunde dem Gesamtelternbeirat der Kindergärten vorgestellt und detailliert besprochen wurde, greift die Verwaltung den Vorschlag der Gesamtelternbeiräte auf und schlägt vor, die Staffelung über fünf Jahre durchzuführen. Von der Verwaltung favorisiert war eine Staffelung über drei Jahre. Trotz dieses Angebots sehen die Elternvertreter die Anpassung aus sozialen Gründen differenziert. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass bei Bedürftigkeit die Gebühren vom Landratsamt übernommen werden.

Zum Vergleich sind in Anlage 3 A die notwendigen Beiträge zur Erreichung der empfohlenen Beitragshöhe (bezogen auf das aktuelle Jahr) zu ersehen.

 

Bitte beachten Sie, dass in den Anlagen 3 A bis 3 C die Reihenfolge der Tarife 5 und 6 im Vergleich zur bisherigen Darstellung (Anlage 2) getauscht wurde!

 

Der Zuschussbedarf für den Kinderbetreuungsbereich betrug im Haushaltsjahr 2018 rund 3,5 Mio. EUR (einschließlich Abmangelbeteiligung am Betrieb des kirchlichen Kindergartens St. Nikolaus. Anlage 4 B). Lag der Zuschussbedarf im Jahr 2015 noch bei rund 2,7 Mio. EUR beläuft er sich im Planjahr 2019 bereits auf rund 3,9 Mio. EUR inkl. Abmangelbeteiligung St. Nikolaus. Dies bedeutet eine Steigerung des Zuschussbedarfs in vier Jahren von rund 44%.

 

 

Staffelung der Einkommensgrenzen

 

Die Staffelung der Betreuungsgebühren nach den Einkommensverhältnissen der Familie (Bruttofamilieneinkommen) hat in Markdorf Tradition.  Derzeit werden die Einkommen in drei Stufen unterschieden:

-              bis 3.300 EUR (Stufe 1)

-              3.300 EUR bis 4.300 EUR (Stufe 2)

-              ab 4.300 EUR (Stufe 3)

 

Aus Sicht der Verwaltung, ist diese Staffelung zu aktualisieren. Es wird vorgeschlagen die Gehaltsstaffeln aktuell sowie zukünftig an die prozentuale Erhöhung der Entgelte gemäß Empfehlungsschreiben zu koppeln (gerundet auf die nächsten vollen 50 EUR).

Die neuen Grenzbeträge wären demnach wie folgt:

                Stufe 1:                bis 3.400 EUR

                Stufe 2:                3.400 EUR bis 4.450 EUR

                Stufe 3:                ab 4.450 EUR

 

Mit der Entscheidung, die Kindergartengebühren nach den Einkommen gestaffelt zu erheben, sollte eine Entlastung der materiell weniger gut gestellten Familien erreicht werden.

Die Empfehlungen der Spitzenverbände werden jeweils für die höchste Stufe angewandt.

 

Mit der gleichzeitigen Erhöhung des Grenzbetrags wird die allgemeine Tariferhöhung anteilig geschmälert.

 

Weiter schlägt die Verwaltung vor, die künftigen Gebührenanpassungen regelmäßig analog zum Kalenderjahr und zwar dem auf die Empfehlung folgenden Jahr, durchzuführen. Neben einer weiteren kleinen Entlastung der Eltern wird damit die Übersichtlichkeit im Zuge der Haushaltsplanungen verbessert.

 

 

Ausgangslage Mittagessen

 

In den Markdorfer Kindertageseinrichtungen ist die Teilnahme am Mittagessen für Kinder in den Betreuungsformen außerhalb der Regelgruppe und VÖ obligatorisch.

Die Mahlzeiten werden i.d.R. von der Küche des Spitalfonds zubereitet und in Großgebinden ausgeliefert. Die portionsweise Ausgabe erfolgt durch zusätzliche, eigens für diese Aufgabe beschäftigte MitarbeiterInnen in den Kitas vor Ort. Von insgesamt 486 Kindern buchten 261 ein oder mehrere Mittagessen pro Woche.

 

Durch das jüngst verabschiedete Starke-Familien-Gesetz traten zum 1. August 2019 weitere Verbesserungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder in Familien ohne oder mit kleinem Einkommen in Kraft. So wird für diese Kinder das Entgelt für Mittagessen in Kita, Tagespflege, Hort oder Schule vollständig vom Landkreis übernommen.

 

Entgeltvergleich und Selbstkostenkalkulation Mittagessen

 

Kindergarten / Krippe

Neben dem Bezug der Mahlzeiten vom Spitalfonds wird aktuell in der Kita Altes Schulhaus und in der Kita Pestalozzi noch selbst gekocht. Je Mahlzeit betragen die Herstellungskosten inkl. Auslieferung derzeit 3,33 EUR im Ü3-Bereich und 1,70 EUR im U3-Bereich (jeweils brutto). Davon werden der Stadt aktuell 2,61 EUR bzw. 1,55 EUR (brutto) in Rechnung gestellt. Eine Erhöhung muss dringend für den Spitalfonds umgesetzt werden. Die Differenz stellt sich als Verlust des Spitalfonds dar. Der Abgabepreis der Stadt liegt derzeit bei 2,65 EUR (20 Essen pro Monat bei 12 Monaten; entspricht einer Monatspauschale von 53,- EUR).

Künftig werden der Stadt die kompletten Herstellungskosten vom Spitalfonds in Rechnung gestellt werden.

 

Ein Vergleich unter mehreren benachbarten Gemeinden zu deren Angeboten für Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen ergab ein differenziertes Bild. Anders als in Markdorf, wird in den befragten Gemeinden das Essen ausschließlich von externen Caterern geliefert, davon teils Unternehmen, welche sich auf die Belieferung von Schulen und Kindergärten spezialisiert haben. Die Abgabepreise (Monatspauschalen Ü3) variieren zwischen 55,- EUR und 82,50 EUR. Die Berechnung erfolgt teilweise für 11 als auch für 12 Monate. In Markdorf wird das Essen demnach vergleichsweise günstig angeboten.

 

 

Grundschule

Im Grundschulbereich liegen die Herstellungskosten inkl. Auslieferung pro Mahlzeit bei 4,45 EUR. Davon werden der Stadt aktuell 3,71 EUR (jeweils brutto) in Rechnung gestellt. Die Differenz stellt sich als Verlust des Spitalfonds dar. Der Weiterverkaufspreis einer Mahlzeit beträgt derzeit 3,80 EUR.

Künftig werden der Stadt auch hier die kompletten Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.  Im Grundschulbereich werden in Markdorf keine Monatspauschalen berechnet, sondern durch das System „MensaMax“ verbrauchsgenau abgerechnet. Eine Berücksichtigung von Fehltagen ist daher nicht notwendig.

In den Nachbargemeinden variieren die Preise für Essen in der Grundschule zwischen 3,50 EUR und 4,50 EUR.

 

 

Neben den Bezugskosten der Mahlzeiten vom Spital hat die Stadt weitere Kosten die im direkten Zusammenhang mit den Mahlzeiten stehen und die, um nachhaltig zu wirtschaften, kalkuliert werden müssen. Als wichtige Positionen sind hier zu nennen: Kosten der Essensausgabe, Verwaltungskosten, Abschreibungen, Anlagegutverzinsung und Betriebskosten. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, wie sich die Kalkulation in den drei Betreuungsformen Grundschule, Kindergarten und Krippe, hochgerechnet, darstellt:

 

 

 

Eine Weiterberechnung der kompletten Selbstkosten ist aus Sicht der Verwaltung nicht vorstellbar. Dennoch soll die Qualität des Angebots gehalten werden, weshalb ein wesentlicher Teil der Kosten durch die Stadt getragen werden soll. Die vorgeschlagenen Abgabepreise liegen daher deutlich unter den Selbstkosten und wären nach Ansicht der Verwaltung auf einem aktuell für beide Seiten akzeptablen Niveau und vergleichbar mit Nachbargemeinden.

 

Zwei Neuerungen und gleichzeitig Verbesserungen stellen zum einen die vorgeschlagene, künftig differenzierte Betrachtung der Mahlzeiten von Ü3- und U3-Kindern dar, womit den kleineren Portionen der U3-Kinder Rechnung getragen wird. Zum anderen werden in der Kalkulation künftig auch Fehltage berücksichtigt. Dadurch ist es gelungen – trotz Erhöhung des Preises für Einzelessen der U3-Kinder – die monatliche Pauschale stabil und die Anpassung im Ü3-Bereich moderat zu halten.

Die Rückfrage bei den Elternvertretern ergab, dass hinsichtlich Qualität und Portionsgröße der Mahlzeiten die Erwartungen der Eltern nicht immer vollständig erfüllt werden und die Preisanpassung teilweise kritisch begleitet wird.

 

Zum Vergleich: im Kindergarten St. Nikolaus werden die Mahlzeiten für Ü3-Kinder bereits seit 01.01.2018 zum Preis von 4,60 EUR je Einzelessen (entspricht unter Berücksichtigung von Fehltagen einer Monatspauschale von 73,- EUR) von einem externen Caterer geliefert.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.            Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung (gültig ab 01.01.2020) der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der städtischen Kindergärten gemäß beigefügtem Satzungsentwurf Anlage 5 A.

 

2.            Der Gemeinderat beschließt die im Beratungstext enthaltenen Vorschläge zur automatisierten Anpassung der Einkommensgrenzen, des neuen Betreuungstarifs Ü3, der ratierlichen Beitragsanpassung U3 sowie die Umsetzung der Beitragsanpassungen regelmäßig analog zum Kalenderjahr.

 

3.            Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung (gültig ab 01.01.2020) der Entgeltordnung für Benutzungsentgelte im Grundschulbereich gemäß beigefügtem Entgeltordnungsentwurf Anlage 5 B.

 

 

Anlage 1 - Empfehlung Spitzenverbände
Anlage 2 - Gültige Tarife
Anlage 3 A - notwendige Erhöhung
Anlage 3 B - stufenweise Erhöhung
Anlage 3 C - Tarifgegenüberstellung
Anlage 4 A - Erträge (nur Eltern) u. Aufwendungen
Anlage 4 B - Erträge (inkl. Zuschüsse) u. Aufwendungen
Anlage 5 A - Satzung 4. Änderung Kindergartenbetreuungsgebühren
Anlage 5 B - Entgeltordnung 1. Änderung Grundschule

 

Diskussion:

 

Herr Klöck erklärte, für die Kinderbetreuung, sowie für das Essen werden an Schulen und Kindergärten Entgelte erhoben. Die letzte Gebührenanpassung wurde zum 1.9.2018 hierzu angepasst. Die Vertreter der kirchlichen und kommunalen Landesverbände haben für das Kindergartenjahr 2019/2020 hierzu Empfehlungen für die neuen Gebührensätze herausgegeben. Diesen Empfehlungen liege eine Regelbetreuungszeit von 30 Stunden pro Woche zu Grunde. Er erklärt die Ausgangslage in der Kinderbetreuung in Markdorf. Hier gebe es 7, künftig 8 städtische sowie einen katholischen Kindergarten. Das Betreuungsangebot umfasse im Moment 76 Tarife, hier 32 Kindergartentarife für die Ü3 Betreuung 36. Kindergartentarife für die U3 Betreuung sowie 8 Tarife für die Ferienbetreuung. Hinzu kommen noch 4 Tarife für das Essensentgelt. Dies sei in der näheren Umgebung ein einmaliges Gebührenmodell, die Struktur koppelt sich zusätzlich an das „württembergische Modell“ an, wonach Familien mit zunehmender Anzahl der Kinder begünstigt würden. Zum Stichtag 01.03.2019 waren in den städtischen Kindertageseinrichtungen 426 Kindergartenkinder sowie 60 Kinder in der Kleinkindbetreuung angemeldet. 2018 belief sich der Aufwand in den städtischen Kindergärten auf rund 5,550 Millionen €, Plan 2019 sind es 6,001 Millionen €. Demgegenüber stehen Erträge aus den Beiträgen in Höhe von 857.000 €, 2009 803.000 €. Somit betrage die Kostendeckung ca. 15,44 % 2018,2 1019 noch 13,36 %. Die gemeinsame Empfehlung der Landesverbände sieht einen Kostendeckungsgrad von 20 % vor. Aus diesem Grunde habe man 2019 eine negative Abweichung von ca. 6,64 % bzw. 398.000 €. Dieser Wert wird ohne die Abmangel Beteiligung des kirchlichen Kindergartens St. Nikolaus berechnet. Die Aufwendungen entwickelten sich von 2016-2019 um durchschnittlich +7,6 %, im gleichen Zeitraum nahmen die Einnahmen um 6,25 % zu. Weiter muss bedacht werden, dass 2020 weitere Tarifverhandlungen anstehen. Festgestellt werden müsse, dass in Markdorf die kostenintensiven Angebote vergleichsweise günstig angeboten werden. Insbesondere in der Kleinkindbetreuung seien die Gebühren vergleichsweise niedrig. Die Erhöhungen um 3 % liegen somit im Rahmen der Empfehlungen der kommunalen Kirchen und Landesverbände. Weiter erklärt Herr Klöck die Gebührensätze, sowie die vorgesehenen Erhöhungen zum 1.1.2020 in den Anlagen 2 sowie 3A bis 3C. Bei der Ganztagsbetreuung soll es ein besonderes Betreuungsangebot in Form von 5 Tage ganztags bzw. 3 Tage ganztags +2 Tage Im Ü3 Bereich werde eine wöchentliche Betreuungszeit von 38 Stunden mit 2 Tage ganztags plus 3 Tage VÖ vorgeschlagen. Nach den Gesprächen mit den Elternbeiräten schlägt die Verwaltung vor, die Staffelung über 5 Jahre durchzuführen. Die Verwaltung favorisierte eine Staffelung über 3 Jahre. Bei Bedürftigkeit würden die Gebühren vom Landratsamt übernommen. Der Zuschussbedarf im Kinderbetreuungsbereich betrug 2015 noch 2,7 Millionen €, 2018 bereits 3,5 einschließlich Abmangel der Beteiligung am Kindergarten St. Nikolaus. 2019 sind es bereits 3,9 Millionen €, was eine Steigerung in 4 Jahren von rund 44 % bedeutet. Derzeit werden die Einkommen in 3 Stufen unterschieden und gestaffelt, Stufe 1 3300 €, Stufe 2 3300-4300 € sowie Stufe 3 ab 4300 €. Aus Sicht der Verwaltung soll dies aktuell zukünftig prozentual an die Entgelte gemäß Empfehlungsschreiben gekoppelt werden, somit wäre Stufe 1 3400 €, Stufe 2 3400-4054 € und Stufe 3 ab 4.054 €. Damit sollte eine Entlastung der materiell weniger gut gestellten Familien erreicht werden. In den Markdorfer Kindertagesstätten sei die Teilnahme am Mittagessen für Kinder in Betreuungsformen außerhalb der Regelgruppen und V obligatorisch. Die Mahlzeiten werden in der Regel vom Spitalfonds geliefert und von eigens eingesetztem Personal in den Kitas ausgegeben. Von 486 Kindern buchten 261 ein oder mehrere Mittagessen pro Woche. Durch das „Starke Familien Gesetz“ traten für Familien mit kleinem oder ohne Einkommen deutliche Verbesserungen in Kraft. So wird für diese Kinder das Entgelt für das Mittagessen vom Landkreis übernommen. Im Moment wird lediglich im Kindergarten Altes Schulhaus sowie in der Kita Pestalozzi selbst gekocht, alle anderen erhalten die Mahlzeiten vom Spitalfonds. Bei den 2 Kindergärten die selber kochen, betragen die Herstellungskosten inklusive Auslieferung derzeit 3,33 € im Ü3 und 1,70 € im U3 Bereich. Eine Erhöhung muss dringend für den Spitalfonds umgesetzt werden, hier liegt der Abgabepreis momentan bei 2,65 € entspricht einer Monatspauschale von 53 €. Künftig werde der Spitalfonds die Herstellungskosten komplett der Stadt in Rechnung stellen. Im Vergleich dazu erhalten andere Kindergärten ihr Essen durch externe Caterer, hier variieren die Preise zwischen 55 € und 82,50 € im Monat. Im Grundschulbereich liegen die Herstellungskosten inklusive Auslieferung bei 4,45 €, davon übernimmt die Stadt aktuell 3,71 €, die Differenz ist Verlust des Spitalfonds. Auch hier werden der Stadt künftig die kompletten Herstellungskosten sowie die Auslieferung in Rechnung gestellt. Bei den Grundschulen gebe es keine Monatspauschalen, hier werde durch das System Mensa Max verbrauchsgenau abgerechnet. Eine Berücksichtigung von Fehltagen wie z.B. in den Kindergarten ist daher nicht notwendig. Neben den Bezugskosten der Mahlzeiten habe die Stadt weitere Kosten, die, im direkten Zusammenhang mit den Mahlzeiten stehen. Hier sind z.B. zu nennen die Essensausgabe, Verwaltungskostenabschreibungen, Verzinsung usw. siehe Tabelle in den Beratungsunterlagen. Künftig soll es eine differenziertere Betrachtung der Mahlzeiten von Ü 3 und U 3 Kindern geben, z.B. kleinere Portionen für die U3 Kinder sowie eine Berücksichtigung der Fehltage. Somit könne man die Erhöhung des Preises für Einzelessen sowie die monatliche Pauschale stabil und moderat halten. Eine Rückfrage bei Elternvertretern ergab, dass bezüglich Qualität und Portionsgröße noch nicht alle Erwartungen befriedigt wurden und die Preisanpassungen teilweise kritisch gesehen werden. Zum Vergleich wurden im Kindergarten St. Nikolaus die Preise für Ü 3 Kinder bereits auf 4,60 € pro Einzelessen, bzw. 73 € Monatspauschale gesetzt. Zusammenfassend müsse man sagen, dass die Kindergärten allgemein sehr gute Mitarbeiter und auch eine sehr gute Ausstattung haben. Herr Bürgermeister Riedmann stellt fest, es würden hier teilweise große Schritte abverlangt, jedoch werden die Kosten voll weitergegeben. Der Spitalfonds dürfe jedoch deshalb nicht schlechter dastehen, nur weil er das Essen günstig abgebe. Auch gebe es hier einen deutlichen Unterschied zu externen Caterern oder Krankenhäusern, dort gebe es eine andere Kostenstruktur als bei uns. Essen sei ein wichtiger Bestandteil und koste immer einen bestimmten Betrag. Die Kindergartengebühren sollten kontinuierlich angepasst werden. Die gute Ausstattung sei in fast allen Häusern gegeben, Kinderhaus Alte Schule und im Kita Pestalozzi müsse man hier noch nachziehen. Wichtig sei es, den Standard zu halten. Herr Haas erklärt, die Abschaffung der Kinderbeiträge wie in Berlin halte er für zu extrem. Allerdings seien Kindergärten ein wichtiger Baustein bei der Erziehung in den Familien. Bei ärmeren Familien machen die Gebühren einen beträchtlichen Teil des Einkommens aus. Wenn jedoch die Frauen zu Hause bleiben, mache sich dies wieder am geringeren Einkommensteueranteil bemerkbar. Er ist der Ansicht, dass qualitativ gutes Essen sehr wichtig sei, Tiefkühlware sei jedoch zu teuer. Man könne mit Bio- und Convenience Produkten günstiger und qualitativ besser kochen. Frau Oßwald möchte wissen, ob der Personalschlüssel in Markdorf eingehalten sei, Herr Riedmann bestätigt dies, der Personalschlüssel sei sogar über dem Durchschnitt. Frau Oßwald erwidert darauf, darüber solle man froh sein, es sei schlimm, wenn in der Kleinkindbetreuung die Qualität nicht stimme. Die Umweltgruppe befürworte die Erhöhung der Kindergartengebühren. Sie möchte noch wissen, was das selberkochen in den 2 städtischen Kindergärten koste. Mit dem angedachten Preis von 4,50 € sollte nun Zufriedenheit hergestellt werden. Herr Ummenhofer erklärt auf Nachfrage aus der Zuhörerschaft, im Deggenhausertal werde pro Essen 4,50 € verlangt, dies sei Bio Essen aus dem Gasthof Sternen. Herr Lang erwidert auf die Fragen, dass direkte kochen in den Kindergärten sei vermutlich günstiger als im Spital, da es hier weniger Auflagen gebe und auch die Hygienevorschriften geringer seien. Ebenfalls brauche man hier keine aufwendige Logistik für den Transport. Bei dem dort vorhandenen Komplettpreis könne das Spitalfonds nicht mithalten. Man sei jedoch auf einem guten Weg was die Qualität und den Preis anbelange. Auf den Hinweis von Herrn Haas erklärt er, je mehr Produkte intern selbst gemacht werden würden, umso teurer würden die Kosten pro Mahlzeit sein. Produziert werde im Spitalfonds nach DEG Richtlinien. Die empfundene und die tatsächliche Qualität gehen immer auseinander, Schüler als auch Kindergartenkinder haben ein unterschiedliches Empfinden. Dies habe man ihm auch an den Essensausgaben so berichtet. Weiterhin sei zurückgegebenes Essen sehr teuer zu entsorgen. Salate und Gemüse werden in den Schulen oft nicht gegessen. Er schlägt einen runden Tisch mit den Kindergärten vor, die Küche brauche Rückmeldungen. Frau Burger, Leiterin des Kindergartens St. Josef in Leimbach erklärt dazu, Schulkinder seien deutlich kritischer als Kindergartenkinder, die Schüler lassen das Gemüse zurückgehen, Kindergartenkinder Essen es. Das Essen und die Qualität seien gut und werden immer besser. Sie empfinde die Zusammenarbeit mit der Spitalküche als gut, der schlechte Ruf bestünde zu Unrecht. Herr Riedmann erklärt, man müsse sich hier auf einen angemessenen Preis konzentrieren. Herr Bitzenhofer meldet sich zu Wort und erklärt, man solle sich nun auf die letzte Gebührenerhöhung vor der Umstellung auf die Doppik konzentrieren, man habe die Zahlen von Herrn Lissner gesehen, hier auch den Deckungsbeitrag. Man müsse sehen wo das Geld herkommen. Bei den Ü3 Kindern sei man mit der Fünfjahres Staffelung noch weit von den empfohlenen 20 % entfernt, klar sei jedoch, dass Kindergärten immer ein defizitäre Bereich seien. Beim Essen sei die 10-prozentige Erhöhung für ihn in Ordnung, die Freien Wähler stimmen somit allen 3 Beschlussvorlagen zu. Frau Mock erklärt, sie halte die moderate Anhebung der Kindergartengebühren für in Ordnung, gut sei hier das „Württembergische Modell“ mit der Staffelung bei der U3 auf 5 Jahre verteilt. Wichtig sei auch die Berücksichtigung der Fehltage und der entsprechenden Portionsgrößen bei den Ü und U 3 Gruppen. Man sei in Markdorf auf einem hohen Niveau, auch was den Betreuungsschlüssel und das Personal angehe. Sie möchte wissen, ob es bei der U3 Betreuung z.B. möglich sei, 5 Tage zu buchen und dies auf 2 Familien zu splitten. Für positiv hält sie die Anpassung auf 1. März. Sie möchte weiter wissen, wie viele Kinder von dem Programm des Landratsamtes bezüglich des Essens profitieren und wie viele Familien nicht die normalen Gebühren bezahlen. Weiter interessiert sie noch, wie dies im Kindergarten St. Nikolaus sei. Herr Lissner erwidert hierauf, er habe keine konkreten Zahlen, aber eine hohe Anzahl von Anträgen würde an das Landratsamt gehen. Wer bedürftig sei, bezahle auch keine Kindergartengebühren, kein Essensgeld und auch keinen Eigenanteil. Zur Aufteilung der Betreuungszeit von 5 Tagen auf z.B. 2 und 3 Tage erklärt er, dies gebe es z.B. auch in Salem. Er halte es jedoch aus pädagogischen Gründen nicht für sinnvoll, da dies dann nur eine Art Aufbewahrungsort für die Kinder in diesem Zeitraum sei. Finanztechnisch sei es kein Problem, eher aus pädagogischer Sicht. Herr Bürgermeister Riedmann stellt jedoch fest, dies müsse mit Herrn Schiele, sowie mit allen Kindergartenleitungen besprochen werden. Herr Lissner fügt noch hinzu, im Kindergarten St. Nikolaus habe man kein eigenes Personal, 90 % des Abmangel bezahle die Stadt. Herr Achilles stellt fest, über Essen lasse sich immer gut streiten, die SPD sei doch der Meinung dass das Essen gut sei. An Herrn Lange gerichtet erklärt er, die Hygienemaßstäbe für Großküchen gelten auch für die Küchen im Kindergarten. Die Gebührenanpassungen im U3 Bereich hält er für in Ordnung, beim Ü3 Bereich gebe schließlich auch noch einen anderen Personalschlüssel. In U3 sei die Mittagsbetreuung noch günstiger. Er erklärt, für die Fraktion der SPD seien die Differenzen heute schon sehr groß, die Empfehlungen durch die Landesverbände seien politisch motiviert. Er bittet um getrennte Abstimmung zur U3- und Ü3 Erhöhung. Die SPD Fraktion trage die Anpassung für die Ü3 Erhöhung nicht mit. Frau Oßwald meldet sich und erklärt, die vorgeschlagene Anpassung der Einführung zum 1. Schulhalbjahr, wie von Frau Wietmann vorgeschlagen, sollte kein Problem darstellen. Man wolle, dass die Kinder versorgt sind und dass es eine soziale Staffelung beim Essen gebe. Viele Familien haben zu wenig Geld, es gebe hier keinen Mittelweg. Sie bittet darum, auch einen runden Tisch mit Schulleitungen Kindergartenleitungen und dem Spitalfonds zu initiieren. Herr Riedmann erwidert, einen runden Tisch habe es bisher nicht gegeben, dieser solle jedoch auf den Weg gebracht werden. Da die Preise für das Essen eine rechnerische Größe seien, gebe es eigentlich keine Gestaltungsmöglichkeit. Herr Haas merkt noch an, dass 70 % des Essens nach extern außerhalb des Spitalfonds verkauft werde. Herr Dr. Gantert stellt fest, für ihn seien die Kindergartengebühren in Ordnung, man müsse auch mal ganz klar sagen, dass Markdorf eine Top Infrastruktur was diesen Bereich angehe habe, vielen Eltern sei dies jedoch gar nicht richtig bewusst. Es werde einfach als gegeben angesehen. Positiv sieht er einen Arbeitskreis bezüglich des Essens, hier könne man über die Qualität und auch den Preis reden. Die Verschiebung der Erhöhung auf das 2. Halbjahr hält er für in Ordnung, allgemein solle jedoch die Kommunikation verbessert werden. Auch Herr Pfluger erklärt, dass man in den letzten Jahren hier einen hohen Standard in den Kindergärten erreicht habe, dies müsse jedoch auch finanziert werden. Die Empfehlungen auf Erhöhung von 20 % wurden eigentlich nicht ausreichen, wie man sehe, habe sich das Personal in den letzten 10 Jahren im Kindergartenbereich verdoppelt.

 

B E S C H L U S S :

 

1a). Der Gemeinderat beschließt mit 23 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme(Haas) die 4. Änderung (gültig ab 01.01.2020) der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der städtischen Kindergärten für Ü3-Gruppen gemäß beigefügtem Satzungsentwurf Anlage 5 A.

 

1b). Der Gemeinderat beschließt mit 19 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen(Haas, Achilles U, Achilles C, Zimmermann) die 4. Änderung (gültig ab 01.01.2020) der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der städtischen Kindergärten für U3-Gruppen gemäß beigefügtem Satzungsentwurf Anlage 5 A.

 

2a). Der Gemeinderat beschließt mit 23 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme(Haas) die im Beratungstext enthaltenen Vorschläge zur automatisierten Anpassung der Einkommensgrenzen sowie des neuen Betreuungstarifs Ü3.

 

2b). Der Gemeinderat beschließt mit 21 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen(Achilles U, Achilles C, Zimmermann) die im Beratungstext enthaltenen Vorschläge zur ratierlichen Beitragsanpassung U3.

 

2c). Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Umsetzung der Beitragsanpassungen regelmäßig analog zum Kalenderjahr.

 

3. Der Gemeinderat beschließt mit 23 Ja-Stimmen und einer Enthaltung(Haas) die 1. Änderung (gültig ab 01.03.2020) der Entgeltordnung für Benutzungsentgelte im Grundschulbereich gemäß beigefügtem Entgeltordnungsentwurf Anlage 5 B.

 

 

 

Pause 21:01 Uhr

Ende der Pause 21:15 Uhr