148. Bürgerfragestunde

 

Aus der Zuhörerschaft meldet sich Herr Dutkowski aus Wangen zu Wort. Er habe das Grundstück in den Weiherwiesen von seinen Eltern geerbt, die Kleingartenanlage sei als Reservefläche für weitere städtische Bebauung geplant. Am 18.10.1989 wurde ein Gartenhaus auf dem Nachbargrundstück genehmigt. Der Eigentümer sei kein Landwirt, habe jedoch eine Zufahrt über sein Grundstück. Am 19.10.1994 wurde der Bebauungsplan Weiherwiesen rechtskräftig. Er habe beim Amtsgericht Überlingen ein Verfahren wegen der Zufahrt anhängig. Er möchte von Herrn Riedmann wissen, wann der Bebauungsplan aktiv werde, damit somit sein Nachbar über den südlichen Bereich auf sein Gelände fahren könne. Herr Riedmann erwidert hierauf, zu diesem Thema sei ihm nichts bekannt, auch keine ähnlichen Fälle. Die Stadt habe aktuell keine Pläne in diesem Bereich.