Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

Beratungsunterlagen:

 

Rathaus Markdorf
Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung des Verwaltungsgebäudes
- Beratung und Beschlussfassung

 

Frühere Beratungen

 

26.02.2019       GR          Information zur Abwicklung des Sanierungsgebiets "Rathausareal" und

                                            Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise mit Einbindung

                                            der Bürgerschaft

23.03.2019                       Bürgerdialog mit den Themen: Rathaus, Rathausareal, Bischofsschloss,
                                            Standortmarketing und städtebaulicher Rahmenplan

16.04.2019       GR          Rückblick und Ausblick zum Bürgerdialog, Beschluss zur Durchführung

                                            eines weiteren Bürgerdialogs mit der Agentur translake

10.05.2019                       Bürgerdialog mit Rundgang durchs Rathaus und das Rathausareal

22.10.2109       GR          Städtebauliche Erneuerung  - Sanierungsgebiet „Rathausareal„ –

                                            Mittelverwendung, Beschluss zur Sanierung des Rathauses

 

Ausgangslage

 

Der Gemeinderat wurde bereits in den o.g. Sitzungen ausführlich informiert. Insbesondere zu den Ergebnissen aus den beiden Bürgerdialogveranstaltungen, über die Rahmenbedingungen der Städtebauförderung, der Darstellung weiterer Perspektiven zur Mittelverwendung für eine sichere Erfüllung der Sanierungsziele und der damit verbundenen Zeitschiene.

 

In der jüngsten Gemeinderatssitzung fasste das Gremium den mehrheitlichen Beschluss, die Verwaltung am jetzigen Standort zu belassen und das aus den 60er Jahren stammende Rathausgebäude zu sanieren.

 

Sachstand

 

Ein Kostenrahmen für eine Bestandssanierung wurde von dem Architekturbüro Lieb aus Freudenstadt ermittelt und in der Sitzung am 22.10.2019 benannt. Den Beschluss, die Verwaltung am jetzigen Standort zu belassen, wurde durch den Gemeinderat nach ausführlicher Diskussion und nicht leichtfertig getroffen. Für das Rathaus steht nun eine Sanierung zur Beseitigung der wesentlichen baulichen und funktionalen Mängel an. Die Planung für diese Maßnahmen soll das Architekturbüro Lieb Architekten BDA aus Freudenstadt übernehmen, hierfür soll das Architekturbüro mit den Leistungsphasen 1 „Grundlagenermittlung“ bis 3 „Entwurfsplanung“ beauftragt werden. Schon erbrachte und abgerechnete Planungsaufgaben des Architekturbüros werden und in der Abrechnung der Leistungsphasen berücksichtig.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beauftragt das Architekturbüro Lieb Architekten BDA aus Freudenstadt mit der Planung der Sanierungsmaßnahme des Rathauses mit den Leistungsphasen 1 - 3 der HOAI.

 

 

 

 

Planung der Sanierungsmaßnahme des Rathauses mit den Leistungsphasen 1 - 3 der HOAI.

 

Diskussion:

 

151.Rathaus Markdorf
Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung des Verwaltungsgebäudes
- Beratung und Beschlussfassung

 

Herr Riedmann führt aus, dieser Tagesordnungspunkt sei ein rein formaler Punkt, es gehe darum, dem Architekturbüro Lieb den Auftrag zu vergeben, sich mit der Sanierung des Bestandsgebäudes, siehe Tischvorlage zu befassen. Bereits erbrachte, abgerechnete Planungsaufgaben, sowie das beim Wettbewerb gewonnene Preisgeld finde auch Anrechnung auf das Honorar, sofern das Büro für die Leistungsphasen 1 „Grundlagenermittlung“ bis 3 „Entwurfsplanung“ beauftragt werde. Auf Nachfrage von Herrn Haas, dass in der Tischvorlage andere Kosten stehen würden, erklärt Herr Riedmann, dies seien anrechenbare Nettokosten, 3,378 Millionen € zu 5,6 Millionen die im Haushalt stünden. Auf Nachfrage von Herrn Wild, ob dies ein Angebot sei, erklärt Herr Schlegel, dies sei ein Angebot für die Leistungen von Architekten und Ingenieuren. Es handele sich hier um die Honorarzone IV+ den Honorarsatz 1/4 sowie einem Umbauzuschlag von 30 %. Das Gebäude befinde sich dann im Umbau, teilweise Rückbau und dann in einer Wiederherstellung. Aus diesem Grunde gebe es noch einen Umbauzuschlag. Frau Deiters Wälischmiller stellt fest, es werde nun nur der Bestand, spricht das alte Rathaus renoviert. Sie möchte wissen, wieviel Platz tatsächlich benötigt werde, dies sollte vorher noch geklärt werden. Zudem sei es wichtig, Ausweichmöglichkeiten zu schaffen, da die Arbeiten im laufenden Bestand doch sehr schwierig seien. Sie möchte wissen, was dies koste. Ihr sei es wichtig, dass man nach der Phase 1-3 die Planung des Architekturbüros Lieb in der Öffentlichkeit vorstellen werde. Herr Riedmann erwidert hierauf, der Platz werde sicherlich nicht ausreichen, zunächst müsse man die Raumplanung nochmals aufarbeiten. Sicherlich würde man Ausweichräume schaffen müssen, zunächst sei jedoch wichtig, die benötigte Fläche zu ermitteln. Die Planungen sollen laufend mit der Öffentlichkeit kommuniziert werden, Ziel sei es so weit als möglich im laufenden Betrieb zu sanieren. Eine Containerstadt solle vermieden werden. Herr Pfluger erklärt zum selben Thema, bei einer Sanierung müsse klar sein, wie viel Quadratmeter man benötige, somit müsse ermittelt werden, inwieweit man den sogenannten Anbau überhaupt brauche. Herr Achilles meldet sich zu Wort und führt aus, man müsse die Mitarbeiter bei der Sanierung mitnehmen und die Maßnahmen mit ihnen absprechen. Intern müsse man auch noch über die benötigten Quadratmeter diskutieren. Die Öffentlichkeit müsse, wie schon an anderer Stelle gesagt mitgenommen werden. Einige weniger öffentlichkeitswirksame Bereiche könnten z.B. während der Sanierung ausquartiert werden. Er sehe auch in vielen Büroräumen viel zu viele Akten, diese könne man anderweitig unterbringen, um somit Platz für die Mitarbeiter zu schaffen. Es müsse jedoch jedem klar sein, dass es während der Umbaumaßnahmen deutliche Einschränkung für die Mitarbeiter, aber auch für die Kunden geben werde. Herr Neumann erklärt, es gebe das Gutachtens der Firma Heyder und Partner, hier wurden bereits Veränderungen in den Abläufen und Strukturen der Abteilungen dargestellt. Dies müsse man ausnutzen, um das neue Raumkonzept zu erhalten. Herr Riedmann erklärt dazu, dies sei der Start für eine neue Definition des Raumprogramms. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Gantert zu Verständnisfragen bezüglich der Planungsphasen 1-3 erklärt Bürgermeister Riedmann diese nochmals. Frau Mock meldet sich zu Wort und stellt fest, die CDU habe damals der Vergabe nicht zugestimmt. Heute werde ihre Fraktion jedoch zustimmen, um diesen Weg weiterzugehen. Auch sie hält die Ermittlung des Platzbedarfs für sehr wichtig, sie möchte wissen, was mit dem Anbau sowie der Fläche südlich des Rathauses geschehe. Wichtig sei ihr eine gründliche Kostenberechnung, auch mit Umzugskosten und eventueller Interimslösung. Weiter interessiert sie, ob es für Klimaschutzmaßnahmen am Gebäude separate Fördermittel gebe. Herr Lissner erwidert hierauf, eine Förderung sei immer möglich, jedoch werde es keine Doppelförderung geben. Herr Wild gibt für die Fraktion der CDU sein OK, es werden jedoch noch viele Beratungen geben. Nun handele sich um die Vergabe der Planungsleistungen.

 

B E S C H L U S S :

 

Der Gemeinderat beauftragt einstimmig das Architekturbüro Lieb Architekten BDA aus Freudenstadt mit der Planung der Sanierungsmaßnahme des Rathauses mit den Leistungsphasen 1 - 3 der HOAI.

 

 

Frau Gretscher meldet sich noch und erklärt, sie habe die Baupläne für den Kindergarten nur per Mail erhalten, nicht in Session. Weiter möchte sie wissen, mit welchem Vorlauf man die BU bekomme. Herr Riedmann erwidert hierauf, normalerweise sollten Sie spätestens 8 Tage vor der Sitzung verteilt sein das sei Vorschrift. Man habe jedoch dieses Mal noch einige Beratungsunterlagen nachgereicht, dass sollte jedoch die Ausnahme bleiben. Herr Stötzner kümmert sich um das technische Problem. Auch Herr Neumann moniert, man habe dieses Mal sehr viele Mails bekommen, dies sollte anders gesteuert werden. Herr Riedmann erwidert hierauf nochmals, dies sei bereits die 2. Sitzung innerhalb einer Woche, wichtig sei selbstverständlich die Lieferung vollständiger Unterlagen.