B
E S C H L U S S:
1. Der
Gemeinderat beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, das Verfahren
zur Überarbeitung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes nach §47d
Bundesimmissionsschutzgesetz einzuleiten.
2. Mit
den Untersuchungen zur Lärmaktionsplanung wird das Ingenieurbüro Rapp Trans AG
gemäß Angebot vom 09.12.2019 mit einer Auftragssumme von 25.177,43 € brutto
beauftragt.