Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat

a)     macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27.03.2020 zu Eigen und trifft die Abwägungsentscheidungen,

b)     stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes "Am Stadtgraben" in der Fassung vom 27.03.2020 und den örtlichen Bauvorschriften hierzu einschließlich der in der Abwägung zusätzlich beschlossenen Änderungen und Ergänzungen zu und

c)     beschließt die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Entwurfsoffenlage).

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage