Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für den „Neubau Wasserhochbehälter Möggenweiler“. Er beschließt vorab, aus wirtschaftlichen Gründen, den 1. Teil der notwendigen Leitungsarbeiten für den zukünftigen Neubau des Wasserhochbehälters Möggenweiler und zur Versorgung der angeschlossenen Wasserzonen mit zu verlegen. Die Haushaltsmittel sollen hierfür noch in 2020 zur Verfügung gestellt werden (voraussichtlich 150.000 Euro in 2020). Diese Leitungen sollen im Zuge der derzeit laufenden Erschließungsarbeiten von Möggenweiler mit verlegt werden, um später keine Straßenaufbrüche in den frisch asphaltierten Straßen vornehmen zu müssen.

 

Die STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG wird beauftragt, eine Baugenehmigungsplanung als notwendige Grundlage für die Fördermittelbeantragung zu erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung im Vorhinein mit dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Gemeinderat abstimmen und danach bei der Baurechtsbehörde einzureichen. Des Weiteren soll nach Erteilung der Baugenehmigung der Fördermittelantrag für die kommunale Wasserversorgung beim Regierungspräsidium Baden-Württemberg eingereicht werden.