Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Herr Lissner erklärt, dass Wasserwerk sei ein Eigenbetrieb und als solcher ein wirtschaftliches Unternehmen. 2019 habe das Wasserwerk einen Jahresgewinn von 146.335,34 € erwirtschaftet, gebührenrechtlich liege man knapp mit 22.742,80 € im Minus. Für Investitionen wurde 2019 ein Trägerdarlehen in Höhe von 800.000 € gewährt. Die Konzessionsabgaben könnten an den Haushalt abgegeben werden. Wichtig sei zu wissen, dass in diesem Bereich die Abschreibungszeiten bei 30-40 Jahren für große Investitionen liegen. Jährliche Investitionen in Höhe von 300.000 €-400.000 € seien zu verkraften, jedoch nicht mehr. Im Moment gebe es noch einen relativ hohen Wasserverlust von ca. 20 %, dies sei mit dem Betriebsführer bereits besprochen, man suche nach den Ursachen. Herr Riedmann erklärt dazu, es sei bekannt, dass es einen Sanierungsstau vor allem im Gehrenberg-Gebiet gebe, das vorhandene Material sei schlecht. Herr Bitzenhofer betont, hier müsse kritischer nachgeschaut werden. Herr Lissner ergänzt, man kenne das Problem bereits seit 3 Jahren, es sollte jetzt nach dem Übergang des Wasserwerks besser werden. Beachtet werden müsse, dass man kein eigenes Wasser habe. Der durchschnittliche Wert für Wasserverluste betrage im Normalfall ca. 10 %.

 


 

B E S C H L U S S:

 

Der Gemeinderat der Stadt Markdorf nimmt die Sonderrechnung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und den hieraus entwickelten Jahresabschluss zur Kenntnis und fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

 

1.    Der Gemeinderat hat sich entsprechend seiner gesetzlichen Aufgaben im Geschäftsjahr 2019 über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebes umfassend informiert und darüber beraten bzw. zu bestimmten Geschäften die erforderliche Genehmigung erteilt

 

2.    Der Jahresabschluss 2019 wurde von der Werkleitung des Eigenbetriebes Wasserwerk erstellt. Der Gemeinderat schließt sich dem vorgelegten Bericht einstimmig an.

 

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG i.V. mit § 12 EigBVO wie folgt festgestellt:

 

 

3.    Der Werkleitung wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. Den nicht vorhersehbaren Überschreitungen gegenüber den Planansätzen wird nachträglich zugestimmt.

 

4.    Die Prüfungsbereitschaft der Jahresrechnung 2019 des Wasserwerks der Stadt Markdorf ist dem Landratsamt Bodenseekreis und der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in Stuttgart unter Übersendung eines Jahresabschlusses und Lageberichtes anzuzeigen.

 

5.    Die Grundlage der Haushaltswirtschaft 2019 bildete der am 05.02.2019 vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsplan. Mit Verfügung vom 26.02.2019 bestätigte die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des Feststellungsbeschlusses für den Haushalt 2019 und erteilte die erforderliche Genehmigung.

 

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der vorgelegten Bücher und der Bestandsnachweise durch das Steuerbüro BW Partner mbH in Stuttgart erstellt.