Herr Lissner
erklärt, dass Wasserwerk sei ein Eigenbetrieb und als solcher ein
wirtschaftliches Unternehmen. 2019 habe das Wasserwerk einen Jahresgewinn von
146.335,34 € erwirtschaftet, gebührenrechtlich liege man knapp mit 22.742,80 €
im Minus. Für Investitionen wurde 2019 ein Trägerdarlehen in Höhe von 800.000 €
gewährt. Die Konzessionsabgaben könnten an den Haushalt abgegeben werden.
Wichtig sei zu wissen, dass in diesem Bereich die Abschreibungszeiten bei 30-40
Jahren für große Investitionen liegen. Jährliche Investitionen in Höhe von
300.000 €-400.000 € seien zu verkraften, jedoch nicht mehr. Im Moment gebe es
noch einen relativ hohen Wasserverlust von ca. 20 %, dies sei mit dem
Betriebsführer bereits besprochen, man suche nach den Ursachen. Herr Riedmann
erklärt dazu, es sei bekannt, dass es einen Sanierungsstau vor allem im
Gehrenberg-Gebiet gebe, das vorhandene Material sei schlecht. Herr Bitzenhofer
betont, hier müsse kritischer nachgeschaut werden. Herr Lissner ergänzt, man
kenne das Problem bereits seit 3 Jahren, es sollte jetzt nach dem Übergang des
Wasserwerks besser werden. Beachtet werden müsse, dass man kein eigenes Wasser
habe. Der durchschnittliche Wert für Wasserverluste betrage im Normalfall ca.
10 %.
B E S C H L U S S:
Der Gemeinderat der Stadt
Markdorf nimmt die Sonderrechnung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und den
hieraus entwickelten Jahresabschluss zur Kenntnis und fasst einstimmig folgende
Beschlüsse:
1.
Der
Gemeinderat hat sich entsprechend seiner gesetzlichen Aufgaben im Geschäftsjahr
2019 über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebes umfassend
informiert und darüber beraten bzw. zu bestimmten Geschäften die erforderliche
Genehmigung erteilt
2. Der Jahresabschluss 2019 wurde von der
Werkleitung des Eigenbetriebes Wasserwerk erstellt. Der Gemeinderat schließt
sich dem vorgelegten Bericht einstimmig an.
Der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG i.V. mit §
12 EigBVO wie folgt festgestellt:
3.
Der Werkleitung wird für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung erteilt. Den nicht vorhersehbaren Überschreitungen gegenüber den
Planansätzen wird nachträglich zugestimmt.
4.
Die Prüfungsbereitschaft der Jahresrechnung 2019 des
Wasserwerks der Stadt Markdorf ist dem Landratsamt Bodenseekreis und der Gemeindeprüfungsanstalt
Baden-Württemberg in Stuttgart unter Übersendung eines Jahresabschlusses und
Lageberichtes anzuzeigen.
5. Die Grundlage der Haushaltswirtschaft 2019 bildete der am
05.02.2019 vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsplan. Mit Verfügung vom
26.02.2019 bestätigte die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des
Feststellungsbeschlusses für den Haushalt 2019 und erteilte die erforderliche
Genehmigung.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der vorgelegten
Bücher und der Bestandsnachweise durch das Steuerbüro BW Partner mbH in Stuttgart erstellt.