Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt der o.g. Bauvoranfrage einstimmig zu und beantwortet die Fragen wie folgt:

1)    Ja, eine Bebauung ohne gewerbliche Nutzung ist möglich.

2)    Es gilt die BauNVO von 1968. Eine Befreiung von maximal 16% kann in Aussicht gestellt werden.

3)    Ja, mit Verweis auf die Klarstellung zum Penthausgeschoss.

4)    Nein, es gilt die LBO von 1964 mit der entsprechenden Definition der Vollgeschosse.