Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt der o.g. Bauvoranfrage einstimmig zu und beantwortet die Fragen wie folgt:
1) Ja, eine Bebauung ohne gewerbliche Nutzung ist möglich.
2) Es gilt die BauNVO von 1968. Eine Befreiung von maximal 16% kann in Aussicht gestellt werden.
3) Ja, mit Verweis auf die Klarstellung zum Penthausgeschoss.
4) Nein, es gilt die LBO von 1964 mit der entsprechenden Definition der Vollgeschosse.