Diskussion
Herr Stadtrat
Mutschler will wissen, warum in einer der vergangenen Sitzungen ein
vergleichbarer Fall mit einer Ferienwohnung abgelehnt wurde und hier die
Zustimmung empfohlen wird. Herr Stadtbaumeister Schlegel erklärt, dass im
vergangenen Antrag die Wohnung in einem Gebiet sei, in dem der Bebauungsplan
explizit Ferienwohnungen ausgeschlossen habe. Bei diesem Antrag sei dies nicht
der Fall. Auch eine Ferienwohnung passe in den vorhandenen Gebietscharakter.
Herr Stadtrat
Mutschler fragt, welche Auswirkungen eine Zustimmung haben könne und ob eine
komplette Umnutzung möglich sei. Herr Stadtbaumeister Schlegel antwortet, dass
die Verwaltung hier keine Handhabe habe.
Herr Stadtrat
Bitzenhofer äußert erneut, dass in Markdorf Wohnraum gebraucht werde. Herr
Stadtrat Holstein fragt nach, ob bekannt sei, wie viele Ferienwohnungen es in
Markdorf gebe. Herr Bürgermeister Riedmann antwortet, dass dies im Internet
recherchiert werden könne. Weiter fordert Herr Stadtrat Holstein eine
vernünftige Linie um zukünftig klar vorzugehen. Herr Stadtrat Viellieber ist
der Meinung, dass wir in Markdorf als eine Ferienregion nicht überlagert seien
mit Ferienwohnungen.
Herr Bürgermeister
Riedmann betont, dass der Ausschuss trotz Verwaltungsvorschlag ablehnen könne,
der Beschluss dann allerdings nicht rechtssicher sei. Herr Stadtrat Achilles
sehe in den Formulierungen „können“ und „kann“ keinen expliziten Rechtsanspruch
und werde daher nicht zustimmen.
Beschluss
Der Technische Ausschuss nimmt den Bauantrag gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und stimmt der Ausnahme gemäß § 31 BauGB mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Herr Stadtrat Achilles und Frau Stadträtin Bischofberger) zu.