Diskussion
Herr Bürgermeister
Riedmann betont, dass er die Idee des Erhalts der historischen Substanz
hervorragend finde. Herr Ortsvorsteher Dr. Grafmüller teilt mit, dass sich
der Ortschaftsrat in der gestrigen Sitzung dem angeschlossen habe. Es wurde einstimmig
zugestimmt.
Herr Stadtrat
Bitzenhofer hat eine allgemeine Nachfrage. Er sei verwundert warum die
Verwaltung den Gebietscharakter nicht klar feststelle. Herr Stadtbaumeister
Schlegel teilt mit, dass dies vom Baurechtsamt noch geprüft werde. Die Stellungnahme
des Landwirtschaftsamts stehe noch aus. Herr Bürgermeister Riedmann führt aus,
dass der Gebietscharakter des Öfteren strittig sei. Analog dazu seien die Frage
nach Innen- und Außenbereich ebenfalls nicht eindeutig abzugrenzen.
Beschluss
Der Technische Ausschuss beantwortet die Frage Nr. 1 einstimmig mit ja.
Die Fragestellung Nr. 2 wird wie folgt einstimmig beantwortet: Für die Ermittlung der Abstandsflächen gilt die Regelung des § 5 (7) 1 LBO mit Faktor 0,4 der Wandhöhe.
Die Frage Nr. 3 liegt im Zuständigkeitsbereich des Baurechtsamtes und wird durch dieses beantwortet.