Ergänzende Erläuterungen der Verwaltung
Herr Stadtbaumeister
Schlegel betont, dass das Nachbargebäude unter Denkmalschutz stehe. Weiter
teilt er mit, dass entgegen der Sitzungsunterlagen ganz frisch vom heutigen
Tag, 15 Uhr, ein abgeänderter Antrag vorliegt. Das Gebäude ist dabei weiter
nach hinten gerückt und so entfällt die im Beschlussvorschlag formulierte
Forderung nach weiterem Abrücken. Nach Bebauungsrecht ist die Erschließung und
das Einfügen nach Art und Maß gesichert.
Herr Stadtrat
Bitzenhofer will den Lageplan nochmal sehen. Rückfragen gibt es keine.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt der Bauvoranfrage gemäß § 34 BauGB einstimmig zu.