Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt der Bauvoranfrage gemäß § 35 Abs. 2 BauGB wie folgt einstimmig zu:
1. Abbruch der vorhandenen Wirtschaftsgebäude, bzw. Teilabbruch
2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung (Grundmaße: 13,0 m auf 11,0 m), Verschiebung der vorhandenen Doppelgarage entlang der östlichen Grundstücksgrenze, dem Neubau einer Doppelgarage im Anschluss an die nordwestliche Gebäudeecke des geplanten Wohnhauses
3. Gebäudehöhe mit 2 1/2 Stockwerken (2 Vollgeschosse zuzüglich eines nicht anrechenbaren Dachgeschosses)
4. Satteldach mit Dachneigung von 35°
zum Außenbild des Hauses gibt es keine baurechtlichen Vorschriften.