Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss

 

Der Technische Ausschuss stimmt der Bauvoranfrage gemäß § 35 Abs. 2 BauGB wie folgt einstimmig zu:

1.    Abbruch der vorhandenen Wirtschaftsgebäude, bzw. Teilabbruch

2.    Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung (Grundmaße: 13,0 m auf 11,0 m), Verschiebung der vorhandenen Doppelgarage entlang der östlichen Grundstücksgrenze, dem Neubau einer Doppelgarage im Anschluss an die nordwestliche Gebäudeecke des geplanten Wohnhauses

3.    Gebäudehöhe mit 2 1/2 Stockwerken (2 Vollgeschosse zuzüglich eines nicht anrechenbaren Dachgeschosses)

4.    Satteldach mit Dachneigung von 35°

zum Außenbild des Hauses gibt es keine baurechtlichen Vorschriften.