Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss

 

Der Technische Ausschuss stimmt der Bauvoranfrage gemäß § 35 Abs. 1 BauGB einstimmig zu, unter Berücksichtigung folgender Klarstellung:

-       Die Errichtung von Ferienwohnungen bis zu einer für den Betrieb maximalen Bettenanzahl von 15 Betten (inklusive dem Bestand).

-       Der Errichtung von Erntehelferunterkünften bis zu einer für den Betrieb maximalen Bettenanzahl von 14 Betten (inklusive dem Bestand).

-       Den Abstand des Gebäudes zur Straße von mind. 5 m einzuhalten.

 

Die Erschließung und der Nachweis von Stellplätzen sind nicht teil der Bauvoranfrage.