Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt der Bauvoranfrage gemäß § 35 Abs. 1 BauGB einstimmig zu, unter Berücksichtigung folgender Klarstellung:
- Die
Errichtung von Ferienwohnungen bis zu einer für den Betrieb maximalen
Bettenanzahl von 15 Betten (inklusive dem Bestand).
- Der Errichtung von Erntehelferunterkünften bis zu einer für den Betrieb maximalen Bettenanzahl von 14 Betten (inklusive dem Bestand).
- Den Abstand des Gebäudes zur Straße von mind. 5 m einzuhalten.
Die Erschließung und der Nachweis von Stellplätzen sind nicht teil der Bauvoranfrage.