Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

. 85. Feststellung des Jahresabschlusses 2020  für die Gemeindewerke Markdorf
- Beratung und Beschlussfassung

 

Herr Lissner erklärt, die Gemeindewerke werden bereits seit 2 Jahren kaufmännisch geführt, an der Wasserversorgung sei die Stadt wirtschaftlich beteiligt. Er zeigt den Jahresabschluss. In den letzten 2 Jahren habe man hier die Hausaufgaben gemacht. Er zeigt den Einkauf und die Eigenförderung, die Wasserverluste seien nicht befriedigend, hieran müsse gearbeitet werden. Die Wassermenge insgesamt sei stabil, Ziel sei es, den Wasserverlust auf unter 5% zu bekommen. Gebührenrechtlich sei man beim Wasserwerk im negativen Bereich, hier müsse man eine Erhöhung der Gebühren planen. Im Herbst werde es ein Gespräch mit den Stadtwerken am See wegen des Wasserverlustes geben, dazu wolle man der nächsten Gemeinderatssitzung wegen des beschlossenen Sanierungskonzeptes berichten. Kalkulatorisch müsse man die Gebühren erhöhen, da eigentlich ein Gewinn erwirtschaftet werden soll und muss. Die Konzessionsabgaben sollen dann an den Haushalt abgeführt werden. Wichtig sei zu wissen, dass das meiste Wasser nicht aus Markdorf komme, sondern eingekauft werden müsse. Die Investitionen seien auf Seite 45 dargestellt, hier auch die Tiefbaumaßnahmen, welche in der Kreuzgasse, in der Eisenbahnstraße und in Möggenweiler bereits umgesetzt wurden. Die Finanzierung des Trägerdarlehens sei der richtige Schritt in diese Richtung gewesen. Herr Lissner zeigt noch die Projekte und den Feststellungsbeschluss 2022/23 und die 2-Jahreskalkulation. Herr Haas hätte hierzu gerne einmal Benchmarking Daten, wie stehen vergleichbare Gemeinden wie Salem, Hagnau oder Immenstadt in diesem Bereich da. Herr Bürgermeister Riedmann ergänzt, der Wasserverlust sei so inakzeptabel, man habe ein marodes Netz, was deshalb deutliche Investitionen benötige. Herr Lissner stellt fest, im Gebührenvergleich sei man sicherlich nicht bei den billigsten Gemeinden, man müsse aber berücksichtigen, dass wir jeden Kubik Meter Wasser kaufen müssen. Insgesamt liege man im Durchschnitt. Dazu komme, dass i in Markdorf keine Großverbraucher im Wasserverbrauch existieren, die das Ganze entlasten würden. Man habe bereits eine Grundgebühr eingeführt, hier könnte man noch etwas nach oben gehen dies wäre sein Vorschlag für eine Gebührenerhöhung. In größeren Kommunen seien die Gebühren allgemein immer noch deutlich höher. Herr Haas möchte wissen, ob die maroden Stellen bezüglich Wasserverlust bekannt seien. Herr Riedmann erwidert hierauf, Stadtwerke am See werden dazu im Herbst das Ergebnis der Untersuchung präsentieren, im Moment wolle man sich nicht auf einzelne Örtlichkeiten festlegen. Laut Stadtwerke am See müsse man bei einem jährlichen Invest von 700.000 € mit einer Erhöhung von 1 € pro Kubikmeter rechnen. Frau Deiters Wälischmiller erklärt, sie halte den Wasserverlust für ein eklatantes Thema, hier müsse man unbedingt handeln. Auch Herr Bitzenhofer bestätigt, dass 20 % Wasserverlust eindeutig zu hoch sein, eine Sanierung müsse umgehend umgesetzt werden. Herr Pfluger stimmt dem zu, die CDU habe auch immer betont, dass die Gebühren den entstehenden Kosten angepasst werden müssten.

 

B E S C H L U S S:

 

Der Gemeinderat der Stadt Markdorf nimmt die Sonderrechnung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und den hieraus entwickelten Jahresabschluss zur Kenntnis und fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Gemeinderat hat sich entsprechend seiner gesetzlichen Aufgaben im Geschäftsjahr 2020 über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebes umfassend informiert und darüber beraten bzw. zu bestimmten Geschäften die erforderliche Genehmigung erteilt.

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wird gemäß § 16 EigBG wie folgt festgestellt:

 

 

  1. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. Den nicht vorhersehbaren Überschreitungen gegenüber den Planansätzen wird nachträglich zugestimmt.

 

  1. Die Prüfungsbereitschaft der Jahresrechnung 2020 der Gemeindewerke Markdorf ist dem Landratsamt Bodenseekreis und der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in Stuttgart unter Übersendung eines Jahresabschlusses und Lageberichtes anzuzeigen.

 

  1. Die Grundlage der Haushaltswirtschaft 2020 bildete der am 21.01.2020 vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsplan. Mit Verfügung vom 30.01.2020 bestätigte die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit und erteilte die erforderliche Genehmigung.

 

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der vorgelegten Bücher und der Bestandsnachweise durch das Steuerbüro BW Partner mbH in Stuttgart erstellt.