Beschlussvorschlag
1.
Der
Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2024 einschließlich der Finanzplanung
und dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023-2027 wie folgt
zuzustimmen:
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der
Haushaltssatzung
der Stadt Markdorf
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund von
§ 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19.
Dezember 2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und
Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan
wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt
mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge von |
44.300.000,-- |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
von |
44.300.000,-- |
1.3 Veranschlagtes
ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
0,-- |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
von |
500.000,-- |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen von |
0,-- |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo
aus 1.4 und 1.5) von |
500.000,-- |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe
aus 1.3 und 1.6) von |
500.000,-- |
2. im Finanzhaushalt mit den
folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von |
42.923.900,-- |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von |
38.383.941,-- |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des
Ergebnishaushalts |
+4.539.959,-- |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit von |
6.084.000,-- |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
von |
14.467.000,-- |
2.6 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus |
-8.383.000,-- |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss
/-bedarf |
-3.843.041,-- |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von |
4.100.000,-- |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von |
-227.298,-- |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus |
3.872.702,-- |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, |
29.661,-- |
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 4.100.000,00 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt
auf 0,00 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000.000,00 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die
Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. |
für die Grundsteuer |
|
a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf |
320 v. H. |
b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
350 v. H. |
|
der Steuermessbeträge; |
|
2. |
für die Gewerbesteuer auf |
350 v. H. |
|
der Steuermessbeträge. |
|
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum
01.01.2024 in Kraft.
Ausgefertigt:
Markdorf, 19. Dezember 2023
Georg Riedmann Bürgermeister
2.
Dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindewerke 2024 einschließlich
Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023-2027 wie
folgt zuzustimmen:
Feststellung
des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024 des
Eigenbetriebes
Gemeindewerke Markdorf
Auf Grund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg, in der Fassung vom 8. Januar 1992 (GBl. 1992, 21), in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581), hat der Gemeinderat der Stadt Markdorf am 19.12.2023 folgenden Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Markdorf festgestellt:
§ 1 Wirtschaftsplan
1. |
Erfolgsrechnung |
EUR |
|
1.1 |
Summe Erträge |
2.459.000,00 |
|
1.2 |
Summe Aufwendungen |
-2.236.000,00 |
|
1.3 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) (Saldo aus 1.1 und 1.2) |
223.000,00 |
|
2. |
Liquiditätsplan |
|
|
2.1 |
Einzahlungen aus laufender
Geschäftstätigkeit |
2.327.000,00 |
|
2.2 |
Auszahlungen aus laufender
Geschäftstätigkeit |
-1.674.600,00 |
|
2.3 |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd.
Geschäftstätigkeit (Saldo 2.1 und 2.2) |
652.400,00 |
|
2.4 |
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit |
0,00 |
|
2.5 |
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit |
-3.330.000,00 |
|
2.6 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss-
/bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) |
-3.330.000,00 |
|
2.7 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss-/bedarf
aus laufender Geschäftstätigkeit und Investitionstätigkeit (Summe aus 2.3 und 2.6) von |
-2.677.600,00 |
|
2.8 |
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
|
3.153.000,00 |
|
2.9 |
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
|
-475.400,00 |
|
2.10 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss-
/bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und
2.9) |
2.677.600,00 |
|
2.11 |
Veranschlagte Änderung des
Finanzierungs-mittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und
2.10) |
0,00 |
|
Kreditermächtigungen
Der
Gesamtbetrag der für den Versorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen
Kredit-aufnahme wird für das Wirtschaftsjahr 2024 festgesetzt auf 2.916.000,00
€
Verpflichtungsermächtigung
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 0,00 €
Kassenkredite
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 360.000,00
€ festgesetzt.
Markdorf, 19.12.2023
Georg Riedmann
Bürgermeister
3.
Dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Städtische Abwasserbeseitigung 2024
einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum
2023-2027 wie folgt zuzustimmen:
Wirtschaftsplan 2024
des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“
der Stadt Markdorf
Auf Grund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für
Baden-Württemberg, in der Fassung vom 8. Januar 1992 (GBl. 1992, 21), in
Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der Fassung
vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581), hat der Gemeinderat der Stadt Markdorf am
19. Dezember 2023 folgenden Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb
„Abwasserbeseitigung“ festgestellt:
§ 1 Wirtschaftsplan
(1) Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:
1. |
Im Ergebnisplan
mit den folgenden Beträgen |
EUR |
1.1 |
Gesamtbetrag der Erträge von |
3.442.000 |
1.2 |
Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
- 3.442.000 |
1.3 |
Jahresergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2.) von |
0 0 |
2. |
Im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen |
EUR |
2.1 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von |
2.651.000 |
2.2 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von |
- 1.777.000 |
2.3 |
Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1. und 2.2.) von |
874.000 |
2.4 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
0 |
2.5 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
- 1.152.000 |
2.6 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss -/bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
- 1.152.000 |
2.7 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss -/bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit und Investitionstätigkeit (Summe aus 2.3. und 2.6) von |
- 278.000 |
2.8 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
1.317.000 |
2.9 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
- 1.075.000 |
|
|
|
2.10 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
242.000 |
2.11 |
Saldo des Liquiditätsplans/Veranschlagte Änderungen des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
-36.000 |
(2) Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 Euro
festgesetzt.
§ 3 Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der für den Versorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird
für
das Wirtschaftsjahr 2024 auf 1.152.000,00 Euro
festgesetzt.
§ 4 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000,00 Euro
festgesetzt.
§ 5
Inkrafttreten
Dieser
Wirtschaftsplan tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Ausgefertigt:
Markdorf, 19. 12.2023
Georg Riedmann
Bürgermeister
4.
Dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wohnungsbau und Grundstücksverkehr 2024
einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum
2023-2027 wie folgt zuzustimmen:
Feststellung des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb
Wohnungsbau- und Grundstücksverkehr Markdorf für das Wirtschaftsjahr 2024
Auf Grund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg, in der Fassung vom 8. Januar 1992 (GBl. 1992, 21), in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581), hat der Gemeinderat der Stadt Markdorf am 19.12.2023 folgenden Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb festgestellt:
§ 1 Wirtschaftsplan
1. |
Erfolgsrechnung |
EUR |
|
1.1 |
Summe Erträge |
125.000,00 |
|
1.2 |
Summe Aufwendungen |
-125.000,00 |
|
1.3 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) (Saldo aus 1.1 und 1.2) |
0,00 |
|
2. |
Liquiditätsplan |
|
|
2.1 |
Einzahlungen aus laufender
Geschäftstätigkeit |
125.000,00 |
|
2.2 |
Auszahlungen aus laufender
Geschäftstätigkeit |
-62.900,00 |
|
2.3 |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd.
Geschäftstätigkeit (Saldo 2.1 und 2.2) |
62.100,00 |
|
2.4 |
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit |
0,00 |
|
2.5 |
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit |
-500.000,00 |
|
2.6 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss-
/bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) |
-500.000,00 |
|
2.7 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss-/bedarf
aus laufender Geschäftstätigkeit und Investitionstätigkeit (Summe aus 2.3 und 2.6) von |
-437.900,00 |
|
2.8 |
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
|
500.000,00 |
|
2.9 |
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
|
-32.300,00 |
|
2.10 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss-
/bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und
2.9) |
467.700,00 |
|
2.11 |
Veranschlagte Änderung des Finanzierungs-mittelbestands
zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und
2.10) |
29.800,00 |
|
§ 2 Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditermächtigungen für Investitionen wird festgesetzt auf 500.000,00 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die
künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird fest-
gesetzt auf 0,00 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
festgesetzt auf 20.000,00 €
§ 5 Inkrafttreten
Der Wirtschaftsplan tritt zum 01.01.2024 in
Kraft.
Ausgefertigt:
Markdorf, 19.12.2023
Georg Riedmann
Bürgermeister
5.
Der
Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2024 der Emil- und Maria- Lanz-Stiftung
einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum
2023 bisweilen 2027 wie folgt zuzustimmen:
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Der Gemeinderat der Stadt Markdorf hat in
seiner Eigenschaft als Stiftungsrat der Emil- und Maria-Lanz-Stiftung aufgrund
der §§ 79, 96 Abs. 4 und 101 der Gemeindeordnung in der Fassung des Artikels 1
des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindewirtschaftsrechtes vom 29.12.1972
(Ges.Bl. 1973 S.1) am 19.12.2023 folgende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
1. |
Im Ergebnishaushalt
mit folgenden Beträgen |
EUR |
|
1.1 |
Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge von |
377.000,00 |
|
1.2 |
Gesamtbetrag der
ordentlichen Aufwendungen von |
-377.000,00 |
|
1.3 |
Veranschlagte ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
vom |
0,00 |
|
1.4 |
Gesamtbetrag der
außerordentlichen Erträge von |
0,00 |
|
1.5 |
Gesamtbetrag der
außerordentlichen Aufwendungen von |
0,00 |
|
1.6 |
Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
von |
0,00 |
|
1.7 |
Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
von |
0,00 |
|
2. |
Im Finanzhaushalt
mit folgenden Beträgen |
EUR |
|
2.1 |
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von |
332.500,00 |
|
2.2 |
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von |
-274.600,00 |
|
2.3 |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des
Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2)
von |
57.900,00 |
|
2.4 |
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
0,00 |
|
2.5 |
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
702.000,00 |
|
2.6 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss-
/bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)von |
-702.000,00 |
|
2.7 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss-
/bedarf (Summe aus 2.3 und 2.6)
von |
-644.100,00 |
|
2.8 |
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
700.000,00 |
|
2.9 |
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
-0,00 |
|
2.10 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss-
/bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)
von |
700.000,00 |
|
2.11 |
Veranschlagte Änderung des
Finanzierungs-mittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10)
von |
55.900,00 |
|
§ 2 Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditermächtigungen für Investitionen wird
festgesetzt auf 700.000,00
€
davon für die Ablösung von inneren Darlehen 0,00 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die
künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird
festgesetzt auf 0,00
€
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
festgesetzt auf 60.000,00 €
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Markdorf, 19.12.2023
Georg Riedmann, Bürgermeister
Vorsitzender des Stiftungsrates