Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Beschlussvorschlag


 

1.            Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2024 einschließlich der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023-2027 wie folgt zuzustimmen:

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Stadt Markdorf
für das Haushaltsjahr 2024

 

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19. Dezember 2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                                                          EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

44.300.000,--

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

44.300.000,--

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0,--

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

500.000,--

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0,--

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

500.000,--

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

500.000,--

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

42.923.900,--

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

38.383.941,--

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
    
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

+4.539.959,--

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

6.084.000,--

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

14.467.000,--

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-8.383.000,--

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
    
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-3.843.041,--

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

4.100.000,--

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-227.298,--

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

3.872.702,--

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

29.661,--

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                                 4.100.000,00 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt

auf                                                                                                                                                                                0,00 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                    5.000.000,00 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.

für die Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

320 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

350 v. H.

 

der Steuermessbeträge;

 

2.

für die Gewerbesteuer auf

350 v. H.

 

der Steuermessbeträge.

 

§ 6 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Ausgefertigt:

Markdorf, 19. Dezember 2023

Georg Riedmann Bürgermeister

 

2.            Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindewerke 2024 einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023-2027 wie folgt zuzustimmen:

Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024 des

Eigenbetriebes Gemeindewerke Markdorf

 

Auf Grund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg, in der Fassung vom 8. Januar 1992 (GBl. 1992, 21), in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581), hat der Gemeinderat der Stadt Markdorf am 19.12.2023 folgenden Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Markdorf festgestellt:

 

§ 1 Wirtschaftsplan

1.

Erfolgsrechnung

EUR

1.1

Summe Erträge

2.459.000,00

1.2

Summe Aufwendungen

-2.236.000,00

1.3

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)

(Saldo aus 1.1 und 1.2)

223.000,00

2.

Liquiditätsplan

 

2.1

Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

2.327.000,00

2.2

Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

-1.674.600,00

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit

(Saldo 2.1 und 2.2)

652.400,00

2.4

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00

 

2.5

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-3.330.000,00

 

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss- /bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5)

-3.330.000,00

 

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss-/bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit und Investitionstätigkeit (Summe aus 2.3 und 2.6) von

-2.677.600,00

 

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 

3.153.000,00

 

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 

-475.400,00

 

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss- /bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9) 

2.677.600,00

 

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungs-mittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres

(Saldo aus 2.7 und 2.10) 

0,00

 

 

Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der für den Versorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kredit-aufnahme wird für das Wirtschaftsjahr 2024 festgesetzt auf                          2.916.000,00 €

 

Verpflichtungsermächtigung

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt                                         0,00

 

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 360.000,00 € festgesetzt.

 

 

Markdorf, 19.12.2023

                                                                                                                             

 

Georg Riedmann

Bürgermeister

 


 

3.            Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Städtische Abwasserbeseitigung 2024 einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023-2027 wie folgt zuzustimmen:

 

Wirtschaftsplan 2024

des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“ der Stadt Markdorf

 

Auf Grund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg, in der Fassung vom 8. Januar 1992 (GBl. 1992, 21), in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581), hat der Gemeinderat der Stadt Markdorf am 19. Dezember 2023 folgenden Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“ festgestellt:

§ 1 Wirtschaftsplan

 

(1)          Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:

1.

Im Ergebnisplan mit den folgenden Beträgen                                                              

EUR

1.1

Gesamtbetrag der Erträge von

3.442.000

1.2

Gesamtbetrag der Aufwendungen von

- 3.442.000

1.3

Jahresergebnis

(Saldo aus 1.1. und 1.2.) von

0

0

2.

Im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen                                                          

EUR

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

2.651.000

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

- 1.777.000

2.3

Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1. und 2.2.) von

874.000

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

- 1.152.000

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss -/bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

- 1.152.000

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss -/bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit und Investitionstätigkeit

(Summe aus 2.3. und 2.6) von

- 278.000

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

1.317.000

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

- 1.075.000

 

 

 

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

242.000

2.11

Saldo des Liquiditätsplans/Veranschlagte Änderungen des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-36.000

 

(2)          Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf                                        0,00 Euro

                festgesetzt.

§ 3 Kreditermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der für den Versorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird

für das Wirtschaftsjahr 2024 auf                                                           1.152.000,00 Euro

festgesetzt.

 

§ 4 Kassenkreditermächtigung

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                         500.000,00 Euro

festgesetzt.

 

§ 5 Inkrafttreten

 

Dieser Wirtschaftsplan tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

 

 

Ausgefertigt:

Markdorf, 19. 12.2023

 

 

Georg Riedmann

Bürgermeister


 

4.            Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wohnungsbau und Grundstücksverkehr 2024 einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023-2027 wie folgt zuzustimmen:

 

Feststellung des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Wohnungsbau- und Grundstücksverkehr Markdorf für das Wirtschaftsjahr 2024

 

Auf Grund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg, in der Fassung vom 8. Januar 1992 (GBl. 1992, 21), in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581), hat der Gemeinderat der Stadt Markdorf am 19.12.2023 folgenden Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb festgestellt:

 

§ 1 Wirtschaftsplan

1.

Erfolgsrechnung

EUR

1.1

Summe Erträge

125.000,00

1.2

Summe Aufwendungen

-125.000,00

1.3

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)

(Saldo aus 1.1 und 1.2)

0,00

2.

Liquiditätsplan

 

2.1

Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

125.000,00

2.2

Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

-62.900,00

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit

(Saldo 2.1 und 2.2)

62.100,00

2.4

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00

 

2.5

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-500.000,00

 

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss- /bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5)

-500.000,00

 

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss-/bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit und Investitionstätigkeit (Summe aus 2.3 und 2.6) von

-437.900,00

 

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 

500.000,00

 

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 

-32.300,00

 

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss- /bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9) 

467.700,00

 

 

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungs-mittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres

(Saldo aus 2.7 und 2.10) 

29.800,00

 

 

§ 2 Kreditermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen für Investitionen wird festgesetzt auf                                                                                                                                                         500.000,00 €

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird fest-

gesetzt auf                                                                                                                                                               0,00 €

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                    20.000,00 €

 

§ 5 Inkrafttreten

 

Der Wirtschaftsplan tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

 

Ausgefertigt:

Markdorf, 19.12.2023                                                                                  

 

 

Georg Riedmann

Bürgermeister

5.            Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2024 der Emil- und Maria- Lanz-Stiftung einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 bisweilen 2027 wie folgt zuzustimmen:

 

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

 

Der Gemeinderat der Stadt Markdorf hat in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat der Emil- und Maria-Lanz-Stiftung aufgrund der §§ 79, 96 Abs. 4 und 101 der Gemeindeordnung in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindewirtschaftsrechtes vom 29.12.1972 (Ges.Bl. 1973 S.1) am 19.12.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

1.

Im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen

EUR

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

377.000,00

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-377.000,00

1.3

Veranschlagte ordentliches Ergebnis

(Saldo aus 1.1 und 1.2) vom

0,00

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0,00

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0,00

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis

(Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0,00

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis

(Summe aus 1.3 und 1.6) von

0,00

2.

Im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen

EUR

 

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von

332.500,00

 

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von

-274.600,00

 

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

57.900,00

 

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0,00

 

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

702.000,00

 

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss- /bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5)von

-702.000,00

 

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss- /bedarf (Summe aus 2.3 und 2.6) von

-644.100,00

 

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

700.000,00

 

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-0,00

 

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss- /bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

700.000,00

 

 

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungs-mittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts

(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

55.900,00

 

 

§ 2 Kreditermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen für Investitionen wird

festgesetzt auf                                                                                                               700.000,00 €

davon für die Ablösung von inneren Darlehen                                                             0,00 €

 

§ 3  Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird

festgesetzt auf                                                                                                                               0,00 €

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                             60.000,00 €

 

§ 5 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

 

Markdorf, 19.12.2023

 

 

Georg Riedmann, Bürgermeister

Vorsitzender des Stiftungsrates