Beratungsunterlagen:
4. Beratung und Beschlussfassung über die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für
den Planungszeitraum 2019 bis 2023 für die Stadt Markdorf, die Eigenbetriebe Städtische
Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung (Wasserwerk) sowie die Emil- und
Maria-Lanz-Stiftung
- Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat die vorliegenden Pläne in seinen Sitzungen vom 26. November, 03. und 18. Dezember 2019 ausführlich beraten. Über die eingegangenen Anträge wurde ebenfalls in der Sitzung vom 18. Dezember 2019 entschieden.
Mit dem Beschluss des Gemeinderats wird das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01. Januar 2020 umgesetzt. Durch das NKHR wird die zahlungsorientierte Kameralistik durch die ressourcenorientierte Doppik abgelöst. Damit werden auch nicht zahlungswirksame Vorgänge, insbesondere Abschreibungen und Rückstellungen im Rahmen des Haushaltsausgleichs berücksichtigt. Der Haushaltsplan samt seinen Anlagen ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Im Anschluss an den Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat erfolgt die Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung.
Die Unsicherheiten des Plans liegen in der weiteren konjunkturellen Entwicklung bzw. in der Abhängigkeit der städtischen Finanzen vom Aufkommen bei der Gewerbesteuer und beim Einkommenssteueranteil. Darüber hinaus sind im Jahr 2020 wesentliche Entscheidungen über die weitere Marschrichtung im Bereich der Schul- und Kindergartenentwicklung zu treffen, die sich stark auf das Investitionsprogramm auswirken können.
Das Gesamtvolumen des städtischen Haushalts 2020 beträgt 59.670.000,00 €, wovon 37.200.000,00 € auf den Ergebnishaushalt und 22.470.000,00 € (22.259.000,00 € für Investitionen und 211.000,00 € für Tilgungen) auf investive Maßnahmen des Finanzhaushaltes entfallen. Zur Finanzierung der Verpflichtungen aus dem Finanzhaushalt können Einzahlungen aus im investiven Bereich mit 3.350.000,00 €, der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes mit 2.298.226,00 € eingesetzt werden. Der Restbetrag muss über die aus Vorjahren vorhandenen Finanzierungsmitteln mit 16.821.774,00 € abgedeckt werden.
Das Volumen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Wasserversorgung (Wasserwerk)“ beträgt im Erfolgsplan 1.800.000,00 € und im Vermögensplan 2.200.000,00 €.
Das Volumen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Städtische Abwasserbeseitigung“ beträgt im Erfolgsplan 3.070.000,00 € und im Vermögensplan 5.725.000,00 €.
Der Haushaltsplan der Emil- und Maria-Lanz-Stiftung schließt mit Volumen von 334.4000,00 € im Ergebnishaushalt und 288.200,00 € im Finanzhaushalt.
Eine Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung und der Haushaltspläne ist nach einer Änderung der Gemeindeordnung nicht mehr erforderlich.
Abschließend nehmen der Bürgermeister bzw. die Fraktionen zur Haushaltssatzung und zur Haushalts- und Wirtschaftsplanung Stellung.
Beschlussvorschlag:
1. Der
Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2020 einschließlich der Finanzplanung
und dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2019-2023 wie folgt
zuzustimmen:
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Stadt
Markdorf
für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund
von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am
21. Januar 2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und
Finanzhaushalt
Der
Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den
folgenden Beträgen EUR
1.1
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
37.200.000,-- |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen von |
37.200.000,-- |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
0,-- |
1.4 Gesamtbetrag der
außerordentlichen Erträge von |
300.000,-- |
1.5 Gesamtbetrag der
außerordentlichen Aufwendungen von |
0,-- |
1.6 Veranschlagtes
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
300.000,-- |
1.7 Veranschlagtes
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
300.000,-- |
2. im Finanzhaushalt mit den
folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
36.276.660,-- |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
33.978.434,-- |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss
/-bedarf des Ergebnishaushalts |
2.298.226,-- |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit von |
3.350.000,-- |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit von |
22.259.000,-- |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss
/-bedarf aus |
-18.909.000,-- |
2.7 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf |
-16.610.774,-- |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit von |
0,-- |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit von |
211.000,-- |
2.10 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus |
-211.000,-- |
2.11 Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestands, |
-16.821.774,-- |
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0,00 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0,00 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.000.000,00 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die
Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. |
für die Grundsteuer |
|
a) |
für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf |
320 v. H. |
b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B)
auf |
350 v. H. |
|
der Steuermessbeträge; |
|
2. |
für die Gewerbesteuer auf |
350 v. H. |
|
der Steuermessbeträge. |
|
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum
01.01.2020 in Kraft.
Ausgefertigt:
Markdorf, 21. Januar 2020
Georg Riedmann
Bürgermeister
2. Dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk 2020 einschließlich Finanzplanung
und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2019-2023 wie folgt
zuzustimmen:
Feststellung des Wirtschaftsplanes für das
Wirtschaftsjahr 2020
Eigenbetrieb
Wasserwerk Markdorf
§ 1 Wirtschaftsplan
Der Gemeinderat der Stadt Markdorf hat in seiner Sitzung am 21. Januar
2020 aufgrund von § 14 Eigenbetriebsgesetz vom 08.01.1992 (Ges.Bl.S.22)
und der Eigenbetriebsverordnung -EigBVO vom 07.12.1992 (Ges.Bl. S. 776) den
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 beschlossen.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird
im Erfolgsplan
in den Erträgen
auf 1.800.000,00 €
in den Aufwendungen auf 1.694.000,00 €
auf einen Jahresgewinn von 106.000,00 €
festgesetzt,
und im Vermögensplan
in den Einnahmen und Ausgaben auf 2.200.000,00
€
festgesetzt.
§ 2 Kredite
Der
Gesamtbetrag der für den Versorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen
Kreditaufnahmen wird für das Wirtschaftsjahr 2020 auf 1.480.415,00 € festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigung
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 0,00 €
§ 4 Kassenkredite
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000,00
€ festgesetzt.
Markdorf, den 21.01.2020
Georg Riedmann, Bürgermeister
3. Dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Städtische Abwasserbeseitigung 2020
einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum
2019-2023 wie folgt zuzustimmen:
Feststellung des Wirtschaftsplanes des
Eigenbetriebes
“Städtische Abwasserbeseitigung Markdorf“
§ 1
Wirtschaftsplan
Der Gemeinderat der Stadt Markdorf hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2020 aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz vom 08.01.1992 (Ges.Bl.S.22) und der Eigenbetriebsverordnung – EigBVO vom 07. Dezember 1992 (GBl. S. 776) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt festgestellt:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird festgesetzt:
1. im Erfolgsplan in den Erträgen 3.070.000,00
€
im Erfolgsplan in den Aufwendungen
von 2.880.000,00
€
im Erfolgsplan au einen Gewinn von 190.000,00
€
2. im Vermögensplan
in den Einnahmen und Ausgaben auf
je 5.725.000,00
€
festgesetzt.
§ 2
Kredite
Der Gesamtbetrag für den Versorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird für das Wirtschaftsjahr 2020 auf 4.000.000,00 festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung beträgt 0,00 €.
§4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 800.000,00 € festgesetzt.
Ausgefertigt:
Markdorf,
den 21. Januar 2020
Georg Riedmann
Bürgermeister
4. Der
Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2020 der Emil- und Maria- Lanz-Stiftung
einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum
2019 bisweilen 2023 wie folgt zuzustimmen:
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
Der
Gemeinderat der Stadt Markdorf hat in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat der
Emil- und Maria-Lanz-Stiftung aufgrund der §§ 79, 96 Abs. 4 und 101 der
Gemeindeordnung in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Neuordnung des
Gemeindewirtschaftsrechtes vom 29.12.1972 (Ges.Bl. 1973 S.1) am 21. Januar 2020
folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. |
Im Ergebnishaushalt
mit folgenden Beträgen |
EUR |
||
1.1 |
Gesamtbetrag
der ordentlichen Erträge von |
334.400,00 |
||
1.2 |
Gesamtbetrag
der ordentlichen Aufwendung von |
-311.190,00 |
||
1.3 |
Veranschlagte ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1
und 1.2) vom |
23.210,00 |
||
1.4 |
Gesamtbetrag
der außerordentlichen Erträge von |
0,00 |
||
1.5 |
Gesamtbetrag
der außerordentlichen Aufwendungen von |
0,00 |
||
1.6 |
Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4
und 1.5) von |
0,00 |
||
1.7 |
Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3
und 1.6) von |
0,00 |
||
2. |
Im Finanzhaushalt
mit folgenden Beträgen |
EUR |
|
|
2.1 |
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von |
286.700,00 |
|
|
2.2 |
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von |
-210.440,00 |
|
|
2.3 |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
|
76.260,00 |
|
|
2.4 |
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
0,00 |
|
|
2.5 |
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
-1.500,00 |
|
|
2.6 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss- /bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4
und 2.5)von |
-1.500,00 |
|
|
2.7 |
Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss- /bedarf (Summe aus 2.3 und 2.6) von |
74.760,00 |
|
|
2.8 |
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
0,00 |
|
|
2.9 |
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
-19.200,00 |
|
|
2.10 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss- /bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.8
und 2.9) von |
-19.200,00
|
|
|
2.11 |
Veranschlagte Änderung des Finanzierungs-mittelbestands, Saldo des
Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7
und 2.10) von |
55.560,00 |
|
|
§ 2
Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditermächtigungen für Investitionen wird
festgesetzt auf 0,00
€
davon für die Ablösung von
inneren Darlehen 0,00
€
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Verpflichtungsermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird
festgesetzt auf 0,00
€
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
60.000,00 €
§ 5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
5. Dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Städtische Abwasserbeseitigung 2020
einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum
2019-2023 wie folgt zuzustimmen:
Feststellung des Wirtschaftsplanes des
Eigenbetriebes
“Städtische Abwasserbeseitigung Markdorf“
§ 1
Wirtschaftsplan
Der Gemeinderat der Stadt Markdorf hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2020 aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz vom 08.01.1992 (Ges.Bl.S.22) und der Eigenbetriebsverordnung – EigBVO vom 07. Dezember 1992 (GBl. S. 776) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt festgestellt:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird festgesetzt:
1. im Erfolgsplan in den Erträgen 3.070.000,00
€
im Erfolgsplan in den Aufwendungen
von 2.880.000,00
€
im Erfolgsplan au einen Gewinn von 190.000,00
€
2. im Vermögensplan
in den Einnahmen und Ausgaben auf
je 5.725.000,00
€
festgesetzt.
§ 2
Kredite
Der Gesamtbetrag für den Versorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird für das Wirtschaftsjahr 2020 auf 4.000.000,00 festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung beträgt 0,00 €.
§4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 800.000,00 € festgesetzt.
Ausgefertigt:
Markdorf,
den 21. Januar 2020
Georg Riedmann
Bürgermeister
6. Der
Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2020 der Emil- und Maria- Lanz-Stiftung
einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum
2019 bisweilen 2023 wie folgt zuzustimmen:
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
Der Gemeinderat der Stadt Markdorf hat in seiner
Eigenschaft als Stiftungsrat der Emil- und Maria-Lanz-Stiftung aufgrund der §§
79, 96 Abs. 4 und 101 der Gemeindeordnung in der Fassung des Artikels 1 des
Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindewirtschaftsrechtes vom 29.12.1972 (Ges.Bl.
1973 S.1) am 21. Januar 2020 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2020 beschlossen.
§ 1
Ergebnishaushalt und
Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird
festgesetzt mit
1. |
Im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen |
EUR |
||
1.1 |
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
334.400,00 |
||
1.2 |
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendung von |
-311.190,00 |
||
1.3 |
Veranschlagte ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) vom |
23.210,00 |
||
1.4 |
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
0,00 |
||
1.5 |
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
0,00 |
||
1.6 |
Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
0,00 |
||
1.7 |
Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
0,00 |
||
2. |
Im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen |
EUR |
|
|
2.1 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von |
286.700,00 |
|
|
2.2 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von |
-210.440,00 |
|
|
2.3 |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des
Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2)
von
|
76.260,00 |
|
|
2.4 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
0,00 |
|
|
2.5 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
-1.500,00 |
|
|
2.6 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss-
/bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)von |
-1.500,00 |
|
|
2.7 |
Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss- /bedarf (Summe aus 2.3 und 2.6) von |
74.760,00 |
|
|
2.8 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
0,00 |
|
|
2.9 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
-19.200,00 |
|
|
2.10 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss-
/bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
-19.200,00
|
|
|
2.11 |
Veranschlagte Änderung des
Finanzierungs-mittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
55.560,00 |
|
|
§ 2
Kreditermächtigungen
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen für Investitionen wird
festgesetzt
auf 0,00
€
davon für
die Ablösung von inneren Darlehen 0,00
€
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die
künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird
festgesetzt auf 0,00
€
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
festgesetzt auf 60.000,00 €
§ 5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.