Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

Beratungsunterlagen:

 

4. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 einschließlich  Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2019 bis 2023 für die Stadt Markdorf,  die Eigenbetriebe Städtische Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung (Wasserwerk) sowie die Emil- und Maria-Lanz-Stiftung
- Beratung und Beschlussfassung

 

Der Gemeinderat hat die vorliegenden Pläne in seinen Sitzungen vom 26. November,  03. und  18. Dezember 2019 ausführlich beraten. Über die eingegangenen Anträge wurde ebenfalls in der Sitzung vom 18. Dezember 2019 entschieden.

 

Mit dem Beschluss des Gemeinderats wird das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01. Januar 2020 umgesetzt. Durch das NKHR wird die zahlungsorientierte Kameralistik durch die ressourcenorientierte Doppik abgelöst. Damit werden auch nicht zahlungswirksame Vorgänge, insbesondere Abschreibungen und Rückstellungen im Rahmen des Haushaltsausgleichs berücksichtigt.  Der Haushaltsplan samt seinen Anlagen ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Im Anschluss an den Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat erfolgt die Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung.

 

Die Unsicherheiten des Plans liegen in der weiteren konjunkturellen Entwicklung bzw. in der Abhängigkeit der städtischen Finanzen vom Aufkommen bei der Gewerbesteuer und beim Einkommenssteueranteil. Darüber hinaus sind im Jahr 2020 wesentliche Entscheidungen über die weitere Marschrichtung im Bereich der Schul- und Kindergartenentwicklung zu treffen, die sich stark auf das Investitionsprogramm auswirken können.

 

Das Gesamtvolumen des städtischen Haushalts 2020 beträgt 59.670.000,00 €, wovon 37.200.000,00 € auf den Ergebnishaushalt und 22.470.000,00 € (22.259.000,00 € für Investitionen und 211.000,00 € für Tilgungen) auf investive Maßnahmen des Finanzhaushaltes entfallen. Zur Finanzierung der Verpflichtungen aus dem Finanzhaushalt können Einzahlungen aus im investiven Bereich mit 3.350.000,00 €, der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes mit 2.298.226,00 € eingesetzt werden. Der Restbetrag muss über die aus Vorjahren vorhandenen Finanzierungsmitteln mit 16.821.774,00 € abgedeckt werden.

 

Das Volumen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Wasserversorgung (Wasserwerk)“ beträgt im Erfolgsplan 1.800.000,00 € und im Vermögensplan 2.200.000,00 €.

 

Das Volumen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Städtische Abwasserbeseitigung“ beträgt im Erfolgsplan 3.070.000,00 € und im Vermögensplan 5.725.000,00 €.

 

Der Haushaltsplan der Emil- und Maria-Lanz-Stiftung schließt mit Volumen von 334.4000,00 € im Ergebnishaushalt und 288.200,00 € im Finanzhaushalt.

 

Eine Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung und der Haushaltspläne ist nach einer Änderung der Gemeindeordnung nicht mehr erforderlich.

 

Abschließend nehmen der Bürgermeister bzw. die Fraktionen zur Haushaltssatzung und zur Haushalts- und Wirtschaftsplanung Stellung.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1.     Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2020 einschließlich der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2019-2023 wie folgt zuzustimmen:

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Stadt Markdorf
für das Haushaltsjahr 2020

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 21. Januar 2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                        EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

37.200.000,--

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

37.200.000,--

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0,--

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

300.000,--

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0,--

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

300.000,--

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

300.000,--

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

36.276.660,--

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

33.978.434,--

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
    
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

2.298.226,--

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

3.350.000,--

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

22.259.000,--

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-18.909.000,--

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
    
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-16.610.774,--

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0,--

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

211.000,--

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-211.000,--

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-16.821.774,--

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                                                 0,00 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                                                                                                                                        0,00 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                   3.000.000,00 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.

für die Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

320 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

350 v. H.

 

der Steuermessbeträge;

 

2.

für die Gewerbesteuer auf

350 v. H.

 

der Steuermessbeträge.

 

§ 6 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

Ausgefertigt:

Markdorf, 21. Januar 2020

Georg Riedmann

Bürgermeister


 

 

2.   Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk 2020 einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2019-2023 wie folgt zuzustimmen:

 

Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2020

Eigenbetrieb Wasserwerk Markdorf

 

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Gemeinderat der Stadt Markdorf hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2020 aufgrund von § 14 Eigenbetriebsgesetz vom 08.01.1992 (Ges.Bl.S.22) und der Eigenbetriebsverordnung -EigBVO vom 07.12.1992 (Ges.Bl. S. 776) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 beschlossen.

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird

 

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf                                                                                                                                                                                        1.800.000,00 €

 

in den Aufwendungen auf                                                                                          1.694.000,00 €

 

auf einen Jahresgewinn von                                                                                          106.000,00 €

 

festgesetzt,

 

und im Vermögensplan

in den Einnahmen und Ausgaben auf                                                       2.200.000,00

 

festgesetzt.

 

§ 2 Kredite

 

Der Gesamtbetrag der für den Versorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird für das Wirtschaftsjahr 2020 auf 1.480.415,00 € festgesetzt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigung

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt                                                       0,00

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000,00 €  festgesetzt.

 

Markdorf, den 21.01.2020                                                                         

 

Georg Riedmann, Bürgermeister


 

3.   Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Städtische Abwasserbeseitigung 2020 einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2019-2023 wie folgt zuzustimmen:

Feststellung des Wirtschaftsplanes des

Eigenbetriebes

“Städtische Abwasserbeseitigung Markdorf“

 

§ 1

Wirtschaftsplan

 

Der Gemeinderat der Stadt Markdorf hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2020                             aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz vom 08.01.1992 (Ges.Bl.S.22) und der Eigenbetriebsverordnung – EigBVO vom 07. Dezember 1992 (GBl. S. 776) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt festgestellt:

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird festgesetzt:

 

1.         im Erfolgsplan in den Erträgen                                                                                                3.070.000,00 €

             im Erfolgsplan in den Aufwendungen von                                                                        2.880.000,00 €

             im Erfolgsplan au einen Gewinn von                                                                                       190.000,00 €

 

2.         im Vermögensplan

             in den Einnahmen und Ausgaben auf je                                                                             5.725.000,00 €

 

festgesetzt.

§ 2

Kredite

 

Der Gesamtbetrag für den Versorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird für das Wirtschaftsjahr 2020 auf  4.000.000,00  festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung beträgt  0,00 €.

 

§4

Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf  800.000,00 €  festgesetzt.

 

Ausgefertigt:

Markdorf, den 21. Januar 2020        

 

 

 

Georg Riedmann

Bürgermeister

4.   Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2020 der Emil- und Maria- Lanz-Stiftung einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2019 bisweilen 2023 wie folgt zuzustimmen:

 

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020

Der Gemeinderat der Stadt Markdorf hat in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat der Emil- und Maria-Lanz-Stiftung aufgrund der §§ 79, 96 Abs. 4 und 101 der Gemeindeordnung in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindewirtschaftsrechtes vom 29.12.1972 (Ges.Bl. 1973 S.1) am 21. Januar 2020 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

 

1.

Im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen

EUR

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

334.400,00

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendung von

-311.190,00

1.3

Veranschlagte ordentliches Ergebnis

(Saldo aus 1.1 und 1.2) vom

23.210,00

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0,00

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0,00

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis

(Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0,00

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis

(Summe aus 1.3 und 1.6) von

0,00

2.

Im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen

EUR

 

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von

286.700,00

 

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von

-210.440,00

 

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

 

76.260,00

 

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0,00

 

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-1.500,00

 

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss- /bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5)von

-1.500,00

 

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss- /bedarf (Summe aus 2.3 und 2.6) von

74.760,00

 

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0,00

 

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-19.200,00

 

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss- /bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-19.200,00

 

 

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungs-mittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts

(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

55.560,00

 

 

§ 2

Kreditermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen für Investitionen wird

festgesetzt auf                                                                                                                              0,00 €

davon für die Ablösung von inneren Darlehen                                                                0,00 €

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird

festgesetzt auf                                                                                                                              0,00 €

 

§ 4

Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                            60.000,00 €

 

§ 5

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

 


 

 

5.   Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Städtische Abwasserbeseitigung 2020 einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2019-2023 wie folgt zuzustimmen:

Feststellung des Wirtschaftsplanes des

Eigenbetriebes

“Städtische Abwasserbeseitigung Markdorf“

 

§ 1

Wirtschaftsplan

 

Der Gemeinderat der Stadt Markdorf hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2020                             aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz vom 08.01.1992 (Ges.Bl.S.22) und der Eigenbetriebsverordnung – EigBVO vom 07. Dezember 1992 (GBl. S. 776) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt festgestellt:

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird festgesetzt:

 

1.         im Erfolgsplan in den Erträgen                                                                                                3.070.000,00 €

             im Erfolgsplan in den Aufwendungen von                                                                        2.880.000,00 €

             im Erfolgsplan au einen Gewinn von                                                                                       190.000,00 €

 

2.         im Vermögensplan

             in den Einnahmen und Ausgaben auf je                                                                             5.725.000,00 €

 

festgesetzt.

§ 2

Kredite

 

Der Gesamtbetrag für den Versorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird für das Wirtschaftsjahr 2020 auf  4.000.000,00  festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung beträgt  0,00 €.

 

§4

Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf  800.000,00 €  festgesetzt.

 

Ausgefertigt:

Markdorf, den 21. Januar 2020        

 

 

 

Georg Riedmann

Bürgermeister

 

6.   Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2020 der Emil- und Maria- Lanz-Stiftung einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2019 bisweilen 2023 wie folgt zuzustimmen:

 

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020

Der Gemeinderat der Stadt Markdorf hat in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat der Emil- und Maria-Lanz-Stiftung aufgrund der §§ 79, 96 Abs. 4 und 101 der Gemeindeordnung in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindewirtschaftsrechtes vom 29.12.1972 (Ges.Bl. 1973 S.1) am 21. Januar 2020 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

 

1.

Im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen

EUR

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

334.400,00

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendung von

-311.190,00

1.3

Veranschlagte ordentliches Ergebnis

(Saldo aus 1.1 und 1.2) vom

23.210,00

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0,00

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0,00

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis

(Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0,00

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis

(Summe aus 1.3 und 1.6) von

0,00

2.

Im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen

EUR

 

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von

286.700,00

 

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von

-210.440,00

 

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

 

76.260,00

 

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0,00

 

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-1.500,00

 

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss- /bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5)von

-1.500,00

 

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss- /bedarf (Summe aus 2.3 und 2.6) von

74.760,00

 

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0,00

 

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-19.200,00

 

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss- /bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-19.200,00

 

 

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungs-mittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts

(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

55.560,00

 

 

§ 2

Kreditermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen für Investitionen wird

festgesetzt auf                                                                                                                              0,00 €

davon für die Ablösung von inneren Darlehen                                                                0,00 €

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird

festgesetzt auf                                                                                                                              0,00 €

 

§ 4

Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                            60.000,00 €

 

§ 5

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.