TOP Ö 11: Bebauungsplan "Oberfischbach-Ost" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu a) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung b) Zustimmung zum Bebauungsplan-Entwurf nach den Vorgaben des Gemeinderats c) Beschluss zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Entwurfsoffenlage)